Geldwäsche Schulung der Mitarbeiter – Was Unternehmer beachten müssen

08. Dezember 2022 - Minuten Lesezeit

Eine der Hauptpflichten für Unternehmen, die das Geldwäschegesetz (GwG) zu beachten haben, besteht in der Durchführung von Mitarbeiterschulungen. Mitarbeiterschulungen sind keine lästige Pflicht. Vielmehr sind sie eine wichtige Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Schutz vor Geldwäsche. Regelmäßige und zielgerichtete Mitarbeiterschulungen sind ein regelrechter Garant für Unternehmen, von Kriminellen nicht zur Geldwäsche missbraucht zu werden. Sensibilisierte Mitarbeiter, die die Thematik beherrschen und sich der Risiken bewusst sind, sind das A und O einer funktionierenden Geldwäscheprävention. Wer sich hier gut aufstellt, baut das Fundament für die Umsetzung aller anderen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz.

In diesem Beitrag beantworten wir Ihnen deshalb die wichtigsten Fragen zur Mitarbeiterschulung in der Geldwäscheprävention.

Besteht eine Pflicht zur Geldwäsche Schulung der Mitarbeiter?

Das Geldwäschegesetz sieht in § 6 Abs. 2 Nr. 6 explizit die „erstmalige und laufende Unterrichtung der Mitarbeiter“ vor. Unabhängig von sonstigen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz, müssen verpflichtete Unternehmen sicherstellen, dass verdächtige Momente (auch Verdachtsmomente genannt) innerhalb des Unternehmens erkannt und – sofern notwendig – gemeldet werden. Hierzu ist es erforderlich, dass die Mitarbeiter überhaupt wissen, was Verdachtsmomente sind, wie diese zu erkennen sind und wie der Umgang mit diesen zu erfolgen hat.

Damit Verdachtsmomente also nicht unerkannt bleiben, ist es notwendig, die Mitarbeiter einer Schulung zur Geldwäscheprävention zu unterziehen.

Welche Inhalte müssen in der Geldwäsche Schulung vermittelt werden?

Inhalte der Geldwäsche Schulung für Mitarbeiter

Auch zu den Inhalten macht das GwG konkrete Angaben: Mitarbeiter sind hinsichtlich „Typologien und aktuelle Methoden der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie die insoweit einschlägigen Vorschriften und Pflichten, einschließlich Datenschutzbestimmungen“ (§ 6 Abs. 1 Nr. 6 GwG) zu unterrichten. Die Mitarbeiter sollten in einer Schulung also über die für das Unternehmen und die Branche konkreten, bestehenden Risiken und das Vorgehen der Kriminellen belehrt werden. Da sich die Methoden der Geldwäscher permanent ändern und sie ihre Strategien immer wieder anpassen, ist es wichtig, dass auch die Mitarbeiter hierzu auf dem neuesten Stand gehalten werden.

Zudem ist es von großer Wichtigkeit, dass die Mitarbeiter ihre Pflichten aus dem Geldwäschegesetz kennen und wissen, wie die diesbezüglichen Prozesse im Unternehmen umzusetzen sind. Hierunter fallen insbesondere das Vorgehen zur Identifizierung von Vertragspartnern und das Erkennen und Weiterleiten von Verdachtsmomenten.

Wie oft müssen Mitarbeiter zur Geldwäscheprävention geschult werden?

Das Geldwäschegesetz spricht von einer „erstmaligen und laufenden Unterrichtung“. In vielerlei Behördenaussagen, Kommentaren und nach Expertenmeinung sollten Mitarbeiter mindestens einmal jährlich geschult werden. Es sollte jedoch gemessen am Risiko des Unternehmens – also der Frage, wie erheblich die Geldwäschegefahr für das Unternehmen ist – eruiert werden, ob nicht weitere Schulungen notwendig und geboten sein könnten. Hierbei kann durchaus etwa nach dem Kreis der Beschäftigten und nach den Inhalten einer Schulung unterschieden werden. Schmuck- oder Autoverkäufer, also Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt, die eventuell sogar zur Entgegennahme von Bargeld berechtigt sind, sollten neben einer Grundlagenschulung zur Geldwäscheprävention auch zu den branchenspezifischen Risiken und Typologien der Geldwäsche geschult werden.

Gibt es Vorgaben zur Form der Geldwäsche Schulung der Mitarbeiter?

Es gibt keine Formvorgaben, wie Mitarbeiterschulungen auszusehen oder abzulaufen haben. Gängig sind Live-Schulungen und Online-Schulungen. Aber auch zielgruppen- und themenbezogene Workshops, zum Beispiel für Mitarbeiter der Buchhaltung oder des Verkaufs, zur Durchführung der Identifizierungspflicht oder dem Erkennen von Verdachtsmomenten, können als Schulungsmaßnahmen dokumentiert werden.

Unter Umständen können auch regelmäßige Rundmails oder Veröffentlichungen im Unternehmen durch den Geldwäschebeauftragten oder durch die Geschäftsleitung als Sensibilisierungsmaßnahmen dienen, die in jedem Fall schriftlich festgehalten werden sollten.

Formvorgaben zur Geldwäsche Schulung
Formvorgaben zur Mitarbeiterschulung in der Geldwäscheprävention

Welche Mitarbeiter sind von der Schulungspflicht zur Geldwäscheprävention ausgenommen?

Mitarbeiter, die Tätigkeiten nachgehen, die keinerlei Bezug zu den geschäftstypischen Aufgaben oder Leistungen des Unternehmens aufweisen, müssen nicht zur Geldwäscheprävention geschult werden (vgl. Anwendungs- und Auslegungshinweise zum Geldwäschegesetz der Länder). Gemeint sind jene Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit in keinem Bezug zu innerbetrieblichen Prozessen stehen, die für die Geldwäscheprävention von Bedeutung sein könnten. Hierunter fallen in der Regel Reinigungs- oder Servicekräfte, technische Angestellte wie Handwerker und Hausmeister, Empfangsmitarbeiter o. Ä.

Wer jedoch zugriffsberechtigt auf Bargeldkassen ist, berechtigt ist Bargeld entgegenzunehmen oder auszugeben, Buchungen durchführt, Kundenkontakt hat, Vertragsverhandlungen führt und ähnliche GwG relevante Bezugspunkte bei seiner Tätigkeit aufweist, sollte unbedingt an Schulungen zur Geldwäscheprävention teilnehmen.

Praxistipp zu Ihrer Nachweispflicht der Geldwäsche Schulung

Um ihre Pflichten nach dem GwG zu erfüllen, sollten die internen Sicherungsmaßnahmen im Unternehmen, zu denen auch die Mitarbeiterschulungen zählen, nachweislich dokumentiert werden. So können Unternehmen die Erfüllung ihrer geldwäscherechtlichen Pflichten gegenüber Aufsichtsbehörden nachweisen.

Mitarbeiterschulungen mit der exkulpa Akademie

Geldwäsche Schulung für Mitarbeiter und Führungskräfte

Mitarbeiterschulungen zur Geldwäscheprävention durch die Akademie der exkulpa gmbh werden mit einem Reporting dokumentiert, das gegenüber Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Nachweispflicht für Unternehmen nachkommt. Außerdem erhalten geschulte Unternehmen von uns ein „GwG geschult“ Siegel. Dieses kann zum Beispiel auf der Webseite platziert werden. 

GWG-Schulung für Mitarbeiter und Führungskräfte

Mitarbeiterschulungen zur Geldwäscheprävention durch die exkulpa gmbh werden mit einem Reporting dokumentiert, das gegenüber Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Nachweispflicht für Unternehmen nachkommt. Außerdem erhalten geschulte Unternehmen von uns ein „GwG geschult“ Siegel. Dieses kann zum Beispiel auf der Webseite platziert werden. 

Damit demonstrieren Unternehmen nicht nur, dass sie das Thema Geldwäscheprävention ernst nehmen. Das Siegel ist zugleich auch ein offenkundiges Statement in Richtung der Geldwäscher, dass sie es in diesem Unternehmen sehr schwer haben werden, Geld zu waschen. Dies schreckt Kriminelle ab, die dann einen weiten Bogen um Ihr Unternehmen machen. Und zu guter Letzt erhält jeder Schulungsteilnehmer ein individuelles Teilnahmezertifikat.

Unser Schulungsangebot umfasst Online-Schulungen, Live-Schulungen bei Ihnen im Unternehmen oder als Live-Online-Webinare, Tutorials zur Identifizierung von Geschäftspartnern und dem Erkennen von Verdachtsmomenten und dem Durchführen von Verdachtsmeldungen, sowie individuell auf Ihre Mitarbeiter, Ihre Branchen und Ihre Risiken ausgerichtete Workshops.

Zudem können Sie sich und Ihre Mitarbeiter zu unserem Compliance-Newsletter „exkulpaper“ anmelden. In diesem informieren wir Mitarbeiter regelmäßig über aktuelle Risiken und Methoden der Geldwäscher, geben leicht umzusetzende, praxistaugliche Tipps und beantworten häufig gestellte Fragen rund um das Thema Geldwäscheprävention sowie zu weiteren Compliance-Themen wie Datenschutz, Informationssicherheit oder Arbeitssicherheit. Auch unser exkulpaper dient somit als zusätzliche Sensibilisierungsmaßnahme. 

Fazit

Die Einhaltung des Geldwäschegesetzes liegt in der Verantwortung eines jeden verpflichteten Unternehmens. Dazu gehören interne Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche sowie die Schulung von Mitarbeitern zur Geldwäscheprävention. Alle Mitarbeiter, die in geldwäscherelevante Unternehmensprozesse eingebunden sind, müssen geschult werden. Das Gesetz schreibt die Form der Schulung nicht vor.

Mit der exkulpa gmbh können Unternehmen ihre Mitarbeiter in Form von Live- oder Onlineschulungen schulen und so ihrer Nachweispflicht nachkommen. Wir bieten ein umfassendes Schulungsangebot für Sie und Ihre Mitarbeiter.

Investieren Sie heute in Compliance und vermeiden Sie später hohe Strafen - schulen Sie Ihre Mitarbeiter zur Geldwäscheprävention.

Markus Weuthen

Markus Weuthen
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