Als externer Datenschutzbeauftragter installieren wir in Ihrem Unternehmen ein Datenschutz-Management-System (DSMS) anhand unseres eigens entwickelten 21-Punkte-Plans. Indem Sie den Datenschutz extern vergeben, sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, gemäß den Datenschutzgrundsätzen der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) umsetzt, um das Haftungsrisiko für Sie als Geschäftsführer zu minimieren.
Geschäftsführer und Fachverantwortliche sind durch ihr tägliches Kerngeschäft häufig so eingespannt, dass oft die Zeit und die Fachkenntnisse fehlen, um sich der Vielzahl spezieller Anforderungen im Datenschutzrecht zu stellen.

Durch die Praxiserfahrung und das Fachwissen aus langjährigen Tätigkeiten als externer Datenschutzbeauftragter oder Berater für Datenschutz, entlasten die Experten der exkulpa Sie und Ihre Mitarbeiter, damit Sie sich auf die Kernprozesse der Leistungserbringung Ihres Unternehmens konzentrieren können.
Die wichtigsten Fragen (FAQ) zum externen Datenschutzbeauftragten
Die Geschäftsführung kann einem internen Mitarbeiter die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten (kurz DSB) übergeben, wenn dieser entsprechend geeignet und qualifiziert ist. Außerdem kann der externe DSB von einem außenstehenden Dienstleister übernommen werden.
Der Datenschutzbeauftragte ist der Geschäftsleitung direkt unterstellt. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und muss stets seine Neutralität wahren.
Die zentralen Aufgaben des DSB sind die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzgrundsätze bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, die Funktion als Ansprechpartner für die Geschäftsführung und allen Mitarbeitern zu Fragen des Datenschutzes, sowie die Kooperation mit den Aufsichtsbehörden.
Sind in einem Unternehmen mindestens 20 Mitarbeiter regelmäßig mit der Datenverarbeitung beschäftigt, ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gemäß der DSGVO verpflichtend.
Wenn ein Unternehmen sensible Daten (z.B. politische Meinung, Religionszugehörigkeit, Gesundheitsdaten) verarbeitet oder wenn die Kerntätigkeit eines Unternehmens in der Verarbeitung personenbezogener Daten liegt (z.B. bei einem öffentlichen, sozialen Netzwerk im Internet), muss unabhängig von der Mitarbeiterzahl ebenfalls ein Datenschutzbeauftragter ernannt werden.
Die Unterschiede zwischen einem internen und einem externen Datenschutzbeauftragten sind folgende:
- Interessenskonflikt: Ein interner Mitarbeiter könnte bei seiner Arbeit als DSB in einen Interessenskonflikt geraten, wohingegen ein externer Beauftragter eine neutralere Sichtweise auf das Unternehmen hat,
- Kündigungsschutz: Als interner DSB steht der Mitarbeiter unter besonderem Kündigungsschutz. Deshalb sollten Sie als Verantwortlicher großes Vertrauen zu diesem Mitarbeiter haben. Wenn Sie mit der Arbeit eines externen Beauftragten nicht zufrieden sind, können Sie den abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag einfach kündigen.
- Kosten: Auch wenn die Bestellung eines externen DSB auf den ersten Blick mit höheren Kosten verbunden zu sein scheint, ist dies in der Praxis nicht immer richtig. Denn die Bestellung eines internen DSB bedeutet für Sie als Verantwortlicher, dass die Ausbildungen und Fortbildungen für diesen Mitarbeiter finanziert werden müssen (und er während diesen Zeiten nicht seiner Haupttätigkeit nachgehen kann). Somit ist ein interner Datenschutzbeauftragter unter Umständen teurer als ein externer.
- Erfahrung: Ein Mitarbeiter, der seine Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten binnen weniger Tage absolviert, verfügt in der Regel nicht über die Erfahrung, die ein externer Beauftragter durch seine oft jahrelange Praxiserfahrungen mit anderen Unternehmen aus den verschiedensten Branchen besitzt.
- Haftung: Nicht abschließend geklärt ist, in welchem Umfang ein Datenschutzbeauftragter auch haftbar gemacht werden kann. Wegen dieser Unsicherheit scheuen sich die Mitarbeiter oftmals davor, eine solche Verantwortung als interner DSB auf sich zu nehmen.
Datenschutzbeauftragter englisch: | Data Protection Officer (DPO) |
Datenschutzbeauftragter französisch: | délégué à la protection des données (DPO) |
Datenschutzbeauftragter spanisch: | Delegado de protección de datos (DPD) |
Datenschutzbeauftragter italienisch: | responsabile della protezione dei dati |
Das sind Ihre Vorteile mit uns als externe Datenschutzbeauftragte
Praxiserfahrung und Fachwissen
Die Berater der exkulpa blicken auf langjährige Tätigkeiten als externe Datenschutzbeauftragte mit hoher Praxiserfahrung zurück. Viele unserer Experten sind zugleich als Dozenten, Aus- und Fortbilder tätig.
Effektives DSMS
Mit uns als externen Datenschutzbeauftragten profitieren Sie von unserem eigens entwickelten Datenschutzmanagement-System, unserem 21-Punkte-Plan, anhand dessen alle gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen und Maßnahmen strukturiert, dokumentiert und jederzeit nachvollziehbar umgesetzt werden.
Umfassende Beratung
Neben der Datenschutzberatung und unserer Funktion als externer Datenschutzbeauftragter bieten wir Ihnen weitere Leistungen im Datenschutz an, wie z.B. die zertifizierte Schulung Ihrer Mitarbeiter durch unser eLearning-Angebot oder der DSGVO-Check Ihrer Website.
Wir sind bundesweit im Datenschutz tätig, z.B. als:
externer Datenschutzbeauftragter Frankfurt
externer Datenschutzbeauftragter München
externer Datenschutzbeauftragter Hamburg
externer Datenschutzbeauftragter Berlin
externer Datenschutzbeauftragter Stuttgart
externer Datenschutzbeauftragter Bochum
Hierbei betreuen unsere Datenschutzexperten kleine und mittelständische Unternehmen, sowie internationale Konzerne bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Vorschriften in einer Vielzahl von Branchen und Gewerken.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie ein Gespräch mit einem unserer Berater! Das erste Beratungsgespräch kostet Sie im Übrigen nicht mehr als eine Tasse Kaffee.

Unsere Leistungen im Datenschutz
Bereiche, auf die wir uns als externe Datenschutzbeauftragte spezialisiert haben:
Konzern-
datenschutz
externer Datenschutzbeauftragter Gesundheitswesen
Datenschutz und
Neue Medien
Bring your
own device
Datenschutz in
Verbänden
E Mail-Verkehr
und Datenschutz
Groß- und Einzelhandel
Datenschutz im
öffentlichen Sektor
Kirchliches
Datenschutzrecht
Datenschutz und
Social Media
Betriebsrat und
Datenschutz
Datenschutz
im Verein
Aus- und Fortbildung von Datenschutzbeauftragten
eCommerce
Konzern-
datenschutz
Medizinischer
Datenschutz
Datenschutz und
Neue Medien
Bring your
own device
Datenschutz in
Verbänden
Vorträge zu
Datenschutz-Themen
Groß- und Einzelhandel
Datenschutz im
öffentlichen Sektor
Kirchlicher
Datenschutz
Datenschutz und
Social Media
Betriebsrat und
Datenschutz
Datenschutz
im Verein
Aus- und Fortbildung von Datenschutzbeauftragten
eCommerce
Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten
Der Beratungsbedarf ist in jedem Unternehmen sehr unterschiedlich. Verschiedene Faktoren wie die Größe des Unternehmens, die Mitarbeiteranzahl und die Art der Daten, die verarbeitet werden, spielen dabei eine entscheidende Rolle.
Wir erstellen für jedes Unternehmen ein individuell auf seine Bedürfnisse angepasstes Angebot.
Sprechen Sie uns einfach an!
Weitere Leistungen rund um das Datenschutzrecht im Überblick | |
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- Unterstützung des internen Datenschutzbeauftragten | |
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter | |
- Durchführung von Initial- und Re-Audits | |
- Risikobewertung einzelner Prozesse und Systeme | |
- Erstellung Datenschutzbericht und Maßnahmenplan | |
- Datenschutzrechtliche Beratung von Arbeitnehmervertretungen | |
- Beratung zu Datenschutz und neue Medien, Social Media, Kundenansprache, Werbung, Marketing und Vertrieb | |
- Erarbeitung eines Konzepts zur Datensicherheit | |
- Prüfung und Erstellung eigener Auftragsverarbeitungsverträge | |
- Kontakt mit den (Aufsichts-)Behörden | |
- Unterstützung bei der Aufarbeitung von Datenpannen | |
- Bewertung des Datenschutzniveaus | |
- Erstellung von Datenschutzleit- und Richtlinien sowie individuellen Arbeitsanweisungen und Handbüchern |