Externer IT-Sicherheitsbeauftragter

Die IT-Sicherheit zielt darauf ab, Unternehmen und deren IT-Systeme vor Angriffen und Bedrohungen zu schützen. Um diesen Schutz zu gewährleisten, kann ein IT-Sicherheitsbeauftragter ernannt werden, der im Unternehmen bestimmte Sicherheitsanforderungen umsetzt. Doch Geschäftsführern und internen Mitarbeitern fehlen oft die zeitlichen Kapazitäten und das spezielle Fachwissen, um die Stellung des IT-Sicherheitsbeauftragten effektiv einzunehmen. 

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Durch die voranschreitende Digitalisierung erweitern sich zudem die Anforderungen an die IT-Sicherheit. Es müssen nicht nur die IT-Systeme und IT-Infrastrukturen geschützt werden, sondern, im Rahmen der Informationssicherheit auch die verarbeiteten Informationen.

Aufgrund dieser hohen Anforderungen lohnt es sich für Unternehmen, diese Stellung einem externen, qualifizierten Experten zu übergeben.

Wir übernehmen die Funktion des externen IT-Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Unternehmen und schützen Ihr Unternehmen, Ihre IT-Systeme und Ihre Informationen vor drohenden Gefahren und Risiken, indem wir u.a. eine Risikoanalyse bei Ihnen durchführen, Ihre Mitarbeiter schulen und effektive Sicherheitsmaßnahmen entwickeln und überprüfen.

Das macht uns als externen IT-Sicherheitsbeauftragten aus


Praxiserfahrung

Die Berater der exkulpa blicken auf langjährige Praxiserfahrungen mit verschiedensten Unternehmen aus allen Branchen und Größenordnungen zurück.

Spezielles Fachwissen

Unsere Experten im Bereich der Informationssicherheit verfügen über spezielles Fachwissen zur IT-Sicherheit und oftmals auch zu naheliegenden Bereichen, wie zum Datenschutz.

Umfassende Beratung

Die Beratung der exkulpa umfasst nicht nur die Stellung des externen IT-Sicherheitsbeauftragten, sondern auch die Unterstützung des internen Beauftragten und die Schulung der Mitarbeiter.

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Kosten für einen externen IT-Sicherheitsbeauftragten


Da der Beratungsbedarf in Unternehmen sehr unterschiedlich sein kann, erstellen wir für jedes Unternehmen ein individuell auf seine Bedürfnisse angepasstes Angebot. Sprechen Sie uns einfach an!

Weitere Leistungen in der IT-Sicherheit

- Unterstützung des internen IT-Sicherheitsbeauftragten

- Auditierung und Risikobewertung

- Bewertung des IT-Sicherheitsniveaus

- Schulung der (IT-) Mitarbeiter

- Entwicklung von IT-Sicherheitsleitlinien

- Erstellung eines IT-Sicherheitskonzeptes

- Prüfung und Kontrolle der Effektivität getroffener Maßnahmen

Die wichtigsten Fragen zum externen IT-Sicherheitsbeauftragten


Was macht ein externer IT-Sicherheitsbeauftragter?

Ein IT-Sicherheitsbeauftragter kann in Ihrem Unternehmen u.a. folgende Aufgaben übernehmen und Sie dadurch entlasten:

  • Erstellen von IT-Sicherheitslinien und eines IT-Sicherheitskonzepts
  • Beratung der Unternehmensleitung hinsichtlich IT-Sicherheitsanforderungen
  • Auditierung
  • Durchführung einer Risikoanalyse
  • Bewertung des IT-Sicherheitsniveaus
  • Schulung der (IT-)Mitarbeiter
  • Prüfung und Kontrolle der getroffenen Maßnahmen zur IT-Sicherheit

Wer kann die Funktion des IT-Sicherheitsbeauftragten übernehmen?

Die Funktion des IT-Sicherheitsbeauftragten kann sowohl ein interner Mitarbeiter des Unternehmens, als auch ein externer Dienstleister übernehmen. Meistens ist der Einsatz eines externen Beauftragten effizienter und empfehlenswert, da ein interner Mitarbeiter erst eine spezielle Ausbildung durchlaufen muss und durch seine Stellung als IT-Sicherheitsbeauftragter in seinem Kerngeschäft stark eingeschränkt wird.

Brauche ich in meinem Unternehmen einen IT-Sicherheitsbeauftragten?

Der IT-Sicherheitsbeauftragte agiert als Bindeglied zwischen der Geschäftsführung, der IT-Abteilung und den Nutzern der IT-Systeme. Das Unternehmen kann entweder einen internen Mitarbeiter der IT-Abteilung oder einen externen Beauftragten eines außenstehenden Dienstleisters zum IT-Sicherheitsbeauftragten ernennen.

Laut des § 166 Abs. 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes (kurz TKG) sind Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze, sowie Betreiber öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste dazu verpflichtet, einen IT-Sicherheitsbeauftragten zu ernennen. Ebenso sind nach dem IT-Sicherheitsgesetz Betreiber von kritischen Infrastrukturen, wie Strom- und Wasserversorger, Banken oder Versicherungen sowie Unternehmens der Lebensmittelbranche zur Benennung eines Sicherheitsbeauftragten verpflichtet.

Dennoch bietet die Einstellung eines IT-Sicherheitsbeauftragten (oder eines Beraters für IT-Sicherheit) viele Vorteile für jede Art von Unternehmen.

Denn dieser sorgt für die Entwicklung von IT-Sicherheitsleitlinien, die Erstellung eines IT-Sicherheitskonzeptes, die Schulung der Mitarbeiter sowie die Durchführung der Risikoanalyse für Ihr Unternehmen. So können Sie die Wahrscheinlichkeit für Angriffe in Ihrem Unternehmen verringern.

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