Geldwäscheprävention ist nach dem Geldwäschegesetz, kurz GwG, für einige Unternehmen aus bestimmten Branchen verpflichtend.
Die Berater der exkulpa gmbh unterstützen Sie und helfen Ihnen, Ihren Pflichten nach dem Geldwäschegesetz nachzukommen.

Hier können Sie sich einen Überblick über unser Leistungsspektrum machen:
Unsere Leistungen in der Geldwäscheprävention | |
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- Unterstützung bei der initialen und sodann regelmäßigen Risikoanalyse | |
- Unterstützung der Ausarbeitung und Implementierung eines wirksamen Risikomanagements | |
- Einhaltung der allgemeinen und besonderen Sorgfaltspflichten | |
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter | |
- Hilfe bei der Überprüfung von Geschäftspartnern nach dem Know-Your-Customer-Prinzip (KYC) | |
- Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter und politisch exponierter Personen | |
- Unterstützung der Implementierung eines Hinweisgebersystems |
Unsere Leistungen in der Geldwäscheprävention
Kosten für einen Geldwäschebeauftragten
Da der Beratungsbedarf so unterschiedlich sein kann, erstellen wir für jedes Unternehmen ein individuell auf seine Bedürfnisse angepasstes Angebot. Sprechen Sie uns einfach an!
Weitere Informationen
Das Geldwäschegesetz
Das Geldwäschepräventionsgesetz, kurz Geldwäschegesetz oder GwG, verpflichtet u.a. neben Kreditinstituten, Versicherungsvermittlern, Immobilienmaklern und Wirtschaftsprüfern insbesondere auch Güterhändler zur Einhaltung umfangreicher Pflichten.
Installation eines Risikomanagements
Hierunter fallen primär Präventionsmaßnahmen, um Fälle der Geldwäsche erkennen zu können und zu vermeiden. Die zahlreichen durch das GwG geforderten Maßnahmen führen dazu, dass betroffene Unternehmen ein wirksames Risikomanagement installieren, die Wirksamkeit nachweislich überprüfen und kontinuierlich fortentwickeln müssen.