Firmenbrände führen zu enormen Sachschäden und damit verbundenen Kosten. Da die Arbeitgeber für die Sicherheit im Betrieb verantwortlich sind, haben sie arbeitsschutzgesetzlich einige Verpflichtungen zum vorbeugenden Brandschutz einzuhalten, um das Unternehmen und seine Mitarbeiter vor Brandgefahren zu schützen.
Oft fehlt Unternehmern die Zeit, sich um die Menge an Anforderungen, welche an sie gestellt werden, zu kümmern oder sie wissen nicht, wie sie dieses Thema angehen sollen.
Die Aufgaben können an einen Brandschutzbeauftragten delegiert werden. Dieser hat die Geschäftsführung in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes zu beraten und unterstützen.
Wir unterstützen Sie dabei, Sie und Ihre Mitarbeiter vor Brandgefahren im Betrieb zu schützen!
Die Experten der exkulpa im Bereich Brandschutz stehen Ihnen beratend und unterstützend zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie in Ihrem Unternehmen alle gesetzlichen Vorgaben und Maßnahmen effektiv umsetzen.
Im Rahmen unserer umfassenden Beratung im Bereich Brandschutz bieten wir Ihnen zahlreiche Leistungen: Die Berater stehen Ihnen als externer Brandschutzbeauftragte zur Verfügung und bilden Brandschutzhelfer für Ihr Unternehmen aus.
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Die wichtigsten Fragen zum Thema Brandschutz
Allgemeine Informationen
Wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand kommen sollte, ist es wichtig Ruhe zu bewahren und richtig zu handeln. Bei Entstehungsbränden werden die nächstgelegenen Löschgeräte verwendet, um das Feuer zu bekämpfen.
Während eines Brandes müssen einige Verhaltensregeln eingehalten werden:
- Aufzüge dürfen im Brandfall nicht benutzt werden!
- Bei Rauchentwicklung den Bereich gebückt oder kriechend verlassen! Oft verliert man nach 2 bis 3 Atemzügen das Bewusstsein!
- Niemals in verrauchte Bereiche hineingehen!
- Beim Verlassen von Räumen, Treppenhäusern usw. sind (sofern sich keine Personen in Gefahr befinden) Rauch- und Brandschutztüren sowie Fenster und Türen zu schließen, um eine Brand- und Rauchausbreitung zu verhindern.
- Die Türen dürfen nicht abgeschlossen werden!
- Draußen wird dann schließlich die Sammelstelle aufgesucht!
Was tun, wenn der Raum nicht verlassen werden kann?
- Im Raum bleiben und die Tür schließen!
- Türritzen mit feuchten Tüchern verstopfen, um das Eindringen von Rauch zu verhindern.
- Sich zum Fenster begeben, bemerkbar machen und auf die Rettung durch die Feuerwehr warten.
Brandschutz im Betrieb
Jährlich kommt es bei Firmenbränden zu enormen Sachschäden und damit verbundenen Kosten. Nicht nur die Sachschäden, sondern auch der Ausfall von Produktionszeiten birgt ein hohes finanzielles Risiko.
Laut der IFS Brandschutzstatistik 2015 konnten 31,7 % der Brandursachen auf Elektrizität zurückgeführt werden. 18% der Brandursachen wurden durch menschliches Fehlverhalten verursacht.
Um die Gefahr eines Brandes einzudämmen, ist der vorbeugende Brandschutz im Betrieb unabdinglich. Dadurch wird die Empfehlung der Sachversicherer, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, schon fast zur zwingenden Notwendigkeit.
- Für genügend Löschmittel und Brandschutzhelfer in vorgeschriebener Anzahl sorgen.
- Eine Brandschutzordnung erstellen und aushängen, die Löschmittel alle 2 Jahre prüfen,
- Flucht und Rettungswege ständig freihalten, Zugang zu Löschmitteln sicherstellen
- Fehlerhafte elektronische Geräte reparieren oder entsorgen.
Wie viele Brandschutzhelfer sind notwendig?
Damit genügend ausgebildete Helfer im Falle eines Brandes zur Verfügung stehen, müssen 5% der ständig anwesenden, kaufmännisch Versicherten und 10% der gewerblichen Versicherten zu Brandschutzhelfern ausgebildet sein.
Die Bestellung von Brandschutzbeauftragten kann:
1. Vorgeschrieben sein
Nach § 24 Abs. 2 der Verkaufsstättenverordnung NRW, Abschnitt 5.12.3 der Industriebaurichtlinie NRW, Versammlungsstättenverordnung
2. Durch Landesbaugenehmigung gefordert werden
Dies ist insbesondere bei Sonderbauten der Fall oder, wenn für die Betreibergenehmigung ein Brandschutzkonzept erforderlich war.
3. Empfohlen werden
Durch die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb).
Er hat die Geschäftsführung in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes insbesondere bei den nachfolgenden Aufgaben zu beraten und zu unterstützen.
- Durchführen von regelmäßigen Brandschutzbegehungen und deren Dokumentation.
- Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren.
- Erstellen der Brandschutzordnung und deren Überwachung.
- Kontrolle von Prüfung, Wartung und Instandhaltung der Brandschutz-Einrichtungen.
- Kontakt mit Feuerwehr und Behörden.
- Motivieren der Mitarbeiter zu brandschutzgerechtem Verhalten.
In der Brandschutzordnung wird festgelegt wie man sich im Brandfall zu verhalten hat und welche Aufgaben bestimmte Personenkreise (bspw. Brandschutzbeauftragter, Ersthelfer, Unternehmer, Vorgesetzter) im Brandschutz haben.