Zuletzt aktualisiert: 21.06.2024
Informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht, das dem Einzelnen erlaubt, zu entscheiden, welche Informationen über ihn gesammelt werden dürfen und welche nicht, wie diese Daten verwendet werden dürfen und wer darauf zugreifen darf. Dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen, da wir unser Leben zunehmend online verbringen und die Menge der über uns verarbeiteten Daten exponentiell zunimmt. In diesem Artikel wird das Konzept der informationellen Selbstbestimmung näher beleuchtet, einschließlich seines Ursprungs, seiner Bedeutung für Unternehmen und seiner rechtlichen Grenzen.
Was ist informationelle Selbstbestimmung einfach erklärt?
Informationelle Selbstbestimmung einfach erklärt bedeutet, dass jede natürliche Person grundsätzlich selbst bestimmen kann, welche personenbezogenen Daten sie wem gegenüber preisgeben möchte und zu welchen Zwecken die preisgegebenen Daten verarbeitet werden dürfen. Gemeint ist also die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich über die Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner Daten zu bestimmen. Darunter fallen prinzipiell alle personenbezogenen Daten, die Angaben über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person enthalten.
Sinn und Zweck des Grundsatzes der informationellen Selbstbestimmung ist der Schutz personenbezogener Daten vor unbefugter staatlicher Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe. Durch die Verhinderung der Fremdbestimmung über persönliche Informationen soll die individuelle Persönlichkeit natürlicher Personen geschützt werden. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht dient damit auch dem Schutz der Privatsphäre.
Was bedeutet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung?
Das Konzept der Selbstbestimmung ist in Deutschland wurde 1983 als Datenschutz-Grundrecht anerkannt und ist seither gesetzlich verankert. Zwar wird das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ im Grundgesetz nicht explizit erwähnt, es gilt jedoch als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der „freien Entfaltung der Persönlichkeit“ (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG). Denn das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst den Schutz der personenbezogenen Daten, und mehr noch die autonome Bestimmung über diese.
Durch das informationelle Selbstbestimmungsrecht soll verhindert werden, dass personenbezogene Daten natürlicher Personen ohne deren Einverständnis verarbeitet und zu einem ausführlichen Profil über diese Personen zusammengefasst werden können. Die personenbezogenen Daten werden durch die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das nationale Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie durch Spezialgesetze (z.B. das Kirchendatenschutzgesetz) rechtlich geschützt.
Das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung lässt sich auch von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention („Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens") ableiten. Es bildet die Grundlage für den Schutz personenbezogener Daten, den Schutz vor Missbrauch dieser Daten durch staatliche Stellen oder private Unternehmen und somit für den Schutz der individuellen Persönlichkeit.
Geschichte des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
Das Selbstbestimmungsrecht hat seinen Ursprung im Volkszählungsurteil von 1983. Die Wurzeln des Rechts gehen also bis auf analoge Zeiten zurück, in denen die Digitalisierung noch keine so große Rolle spielte, wie sie es heute tut. Im Rahmen der Volkszählung wollte der Staat 1983 Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der deutschen Bevölkerung erheben, darunter Informationen über die Familien- und Wohnverhältnisse und Informationen über die Berufs- und Erwerbssituation.
Die Volkszählung und die entsprechende Rechtsprechung stießen wegen ihrer weitreichenden Auswirkungen auf Widerstand. Die Bevölkerung befürchtete, dass diese Datenerhebung ihre Privatsphäre und die Kontrolle über ihre persönlichen Daten bedrohen würde. Infolgedessen wurden zahlreiche Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Um das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Privatsphäre und Entscheidungsfreiheit in Bezug auf personenbezogene Daten zu wahren, entschied das Bundesverfassungsgericht in dem Volkszählungsurteil, dass die informationelle Selbstbestimmung essenziell für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte ist und dass die Volkszählung daher nur in abgewandelter Form stattfinden darf. Infolge dieses Urteils ist nun gesetzlich verankert, dass der Einzelne ein wesentliches Recht hat zu entscheiden, welche Art von Informationen er Unternehmen und staatlichen Organisationen zu Verfügung stellen oder vorenthalten kann. Mit dem Volkszählungs-Urteil 1983 erkannte das Bundesverfassungsgericht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht im Sinne einer Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts an.
Informationelle Selbstbestimmung in der DSGVO
Das informationelle Selbstbestimmungsrecht wurde als Datenschutz-Recht anerkannt und ist damit ein wichtiger Bestandteil des Datenschutzes. Die informationelle Selbstbestimmung wird daher nicht nur durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Grundgesetz geschützt, sondern auch durch die Datenschutz-Grundverordnung. Die Regelungen der DSGVO dienen dem Schutz der personenbezogenen Daten natürlicher Personen und dem Schutz der Rechte und Freiheiten der Betroffenen. So sollen etwa die Betroffenenrechte (Art. 12 bis 22 DSGVO) und die damit einhergehenden Informationspflichten (Art. 13 und 14 DSGVO) sicherstellen, dass die personenbezogenen Daten und Rechte des Einzelnen vor unbefugter Verarbeitung geschützt werden. Die Grundsätze und Regeln der DSGVO stellen damit die Umsetzung der informationellen Selbstbestimmung dar. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird auch durch weitere Datenschutzgesetze (wie das BDSG und das TDDDG) weiter ausgestaltet.
Schutzbereich und Begrenzungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
Welchen Bereich umfasst die informationelle Selbstbestimmung und was wird durch das Recht geschützt? Welche Grenzen und Einschränkungen gelten für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung? Auf diese Fragen gehen wir im Folgenden näher ein.
Das Selbstbestimmungsrecht gilt grundsätzlich für jedermann und umfasst alle personenbezogenen Daten. Im Sinne der informationellen Selbstbestimmung gibt es keine Daten, die nicht unter das Recht fallen. Denn im Volkszählungsurteil erklärt das Bundesverfassungsgericht, dass es aufgrund der neuesten Verarbeitungstechnologien und „unter den Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung kein ´belangloses´ Datum mehr" gibt. Auch die Sensibilität und der Umfang der personenbezogenen Daten sind für die Anwendbarkeit des Rechts unerheblich.
Einschränkungen des Selbstbestimmungsrechts
Es gilt jedoch nicht schrankenlos. Als Ausprägung eines Grundrechtes gelten für das Selbstbestimmungsrecht die gleichen Regelungen wie für alle weiteren Rechte im Grundgesetz. Bei der Ausübung des Selbstbestimmungsrechts ist deshalb darauf zu achten, dass die Umsetzung „nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt” (Art. 2 Abs. 1 GG).
Ferner erlaubt das Bundesverfassungsgericht Einschränkungen dieses Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nur, wenn das Allgemeininteresse gegenüber dem Interesse des Einzelnen überwiegt. Einfach ausgedrückt bedeutet das, dass stets bewertet werden muss, ob die Bedürfnisse und Rechte des Einzelnen oder diejenigen der Gesellschaft als Ganzes überwiegen. Es ist also eine stete Abwägung zwischen dem Schutz der Allgemeinheit und dem Schutz des Einzelnen erforderlich, um sicherzustellen, dass sowohl die Gesellschaft als Ganzes als auch die individuellen Rechte und Bedürfnisse des Einzelnen geschützt werden. In der Praxis kann diese Abwägung sehr schwierig sein und erfordert eine sorgfältige Bewertung und Entscheidungsfindung.
Des Weiteren bedürfen Einschränkungen des Rechts „einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen muss. Bei seinen Regelungen hat der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten", so das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum Volkszählungsurteil. Es muss also eine gesetzliche Regelung vorliegen, damit eine Einschränkung des Rechts zulässig ist. Ein Beispiel für eine solche Einschränkung ist die Anfertigung von Blitzerfotos. In einem Beschluss aus dem Jahr 2010 als Antwort auf eine Verfassungsbeschwerde gegen „Blitzer“ sagt das Bundesverfassungsgericht aus, dass die Aufnahme von Blitzerfotos zwar einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und damit in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt. „Der Zweck derartiger Maßnahmen der Verkehrsüberwachung, nämlich die Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs, rechtfertigt jedoch eine Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten", so das BVerfGE. Als gesetzliche Grundlage greife hier § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Strafprozessordnung. In diesem Fall überwiegt also das Allgemeinwohl und die Sicherheit der Gesellschaft gegenüber den Freiheiten des Einzelnen. Die Verfassungsbeschwerde war in dem Fall deshalb erfolglos.
Informationelle Selbstbestimmung einfach erklärt:
Beispiele für Eingriffe aus der Praxis
Ein weiteres Beispiel für einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht stellt der Gesundheitsschutz dar. Im Rahmen der Coronapandemie wurden weitreichenden Maßnahmen ergriffen, um die Gesundheit und die Sicherheit der Allgemeinheit zu gewähren. Zu diesem Zwecke fanden Datenerhebungen statt, wie die Dokumentation von Gastronomiebesuchen in sogenannten „Kontaktlisten“. Besucher mussten beim Betreten eines Restaurants ihre Kontaktdaten in einer Gästeliste preisgeben - ohne die Datenerhebung zum Zwecke der Besucherregelung war der Eintritt in das Restaurant nicht erlaubt. In einem Bericht zu diesem Sachstand erklärt der Bundestag, dass diese Pflicht zur Datenpreisgabe zwar einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellt. Jedoch wird diese Einschränkung des Rechts dadurch legitimiert, dass sie „einen Beitrag zur Bekämpfung der Ausbreitung der Pandemie und damit zur Abwehr erheblich ins Gewicht fallender Gefahren für Leben, Gesundheit und Freiheit" leiste. Auch in diesem Falle überwiegt also das Allgemeininteresse gegenüber den Freiheitsrechten des Einzelnen.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung greift allerdings nicht, wenn betroffene Personen ihre personenbezogenen Angaben freiwillig zur Datenverarbeitung preisgeben. So liegt deshalb keine Einschränkung des informationellen Selbstbestimmungsrechts vor, wenn eine Person ihre Gesundheitsdaten freiwillig in die „Corona-App“ eingetragen hat und diese zum Zwecke der Kontaktverfolgung verarbeitet werden.
Bedeutung der informationellen Selbstbestimmung für Unternehmen
Nicht nur staatliche Einrichtungen, sondern auch (private) Unternehmen sind zur Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen verpflichtet. In der Praxis erfolgt die Umsetzung dieses Rechts durch die Einhaltung der DSGVO. Unternehmen, die personenbezogene Daten von natürlichen Personen in der Europäischen Union bzw. von natürlichen Personen aus der EU verarbeiten, tragen die Pflicht, die Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung einzuhalten, um Betroffenen die Selbstbestimmung über ihre Daten zu gewähren.
Für die Unternehmenspraxis bedeutet die informationelle Selbstbestimmung, dass betroffene Personen über die Art und Weise der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden müssen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass eine ausdrückliche Einwilligung oder eine andere Rechtsgrundlage vorliegt und dass die erhobenen Angaben nur für den zuvor festgelegten und kommunizierten Zweck verarbeitet werden. Ebenso muss die Sicherheit der Datenverarbeitung durch geeignete Schutzmaßnahmen gewährleistet werden und es muss stets eine Interessenabwägung zwischen den berechtigten Interessen des Unternehmens und der Interessen des Betroffenen durchgeführt werden.
Maßnahmen und Pflichten für Unternehmen zur Wahrung der informationellen Selbstbestimmung
Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen in Ihrem Unternehmen kann Ihr Datenschutzbeauftragter Sie unterstützen.
Folgen bei Missachtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
Verstöße gegen die Vorgaben der DSGVO und die Missachtung der informationellen Selbstbestimmung können schwerwiegende Folgen haben. Es drohen hohe Bußgelder und Imageschäden durch Vertrauensverlust. Betroffene Personen haben unter Umständen außerdem ein Recht auf Unterlassung und Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO. Es ist daher wichtig, dass Unternehmen sorgfältig mit personenbezogenen Daten umgehen und sicherstellen, dass sie die Datenschutzgesetze einhalten, um das Selbstbestimmungsrecht zu wahren.
Verstöße gegen die Vorgaben der DSGVO und die Missachtung der informationellen Selbstbestimmung können schwerwiegende Folgen haben. Es drohen hohe Bußgelder und Imageschäden durch Vertrauensverlust. Betroffene Personen haben unter Umständen außerdem ein Recht auf Unterlassung und Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO.
Es ist daher wichtig, dass Unternehmen sorgfältig mit personenbezogenen Daten umgehen und sicherstellen, dass sie die Datenschutzgesetze einhalten, um das Selbstbestimmungsrecht zu wahren.
Fazit
Der Begriff der informationellen Selbstbestimmung hat in den vergangenen Jahren durch die zunehmende Digitalisierung und den Einsatz neuer Technologien und Medien an Bedeutung gewonnen, da nahezu und überall und zu jeder Zeit Daten über uns erhoben und verarbeitet werden. Das Selbstbestimmungsrecht gibt als Datenschutz-Grundrecht im GG Personen ein gewisses Maß an Kontrolle über die Preisgabe und Verwendung ihrer persönlichen Daten. Es dient damit dem Datenschutz, dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Privatsphäre.
Um dieses Grundrecht zu schützen, ist es wichtig, bei der Erhebung und Verwendung von Daten rechtskonform zu handeln. Halten Sie sich an die Regelungen und Grundsätze für die Datenverarbeitung, einschließlich der Einholung einer Einwilligung vor der Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten. Seien Sie transparent darüber, welche Daten gesammelt werden und zu welchem Zweck, und erlauben Sie den Betroffenen, sich gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu entscheiden.
Wenn Sie Fragen zur informationellen Selbstbestimmung oder zur Wahrung des Rechts in Ihrem Unternehmen über diesen Beitrag hinaus haben, können Sie sich gerne über unser Kontaktformular an uns wenden oder auch gerne eine E Mail schreiben. Wir helfen Ihnen mit unserer Datenschutzexpertise gerne weiter.
Jenny Weigandt