Warnung vor neuer Betrugsmasche für GwG relevante Händler

10. März 2020

Neue Betrugsmasche für GwG relevante Händler: Das LKA Berlin informiert in einer aktuellen Warnmeldung darüber, dass Geschäftsführer sämtlicher Händler aus den Bereichen Kfz-/LKW sowie landwirtschaftlicher Fahrzeuge im gesamten Bundesgebiet durch libanesische Betrüger angerufen werden.

Wie gehen die Betrüger mit der neuen Betrugsmasche für GwG relevante Händler derzeit vor?

  • Die Betrüger wollen vermeintlich ein oder mehrere Fahrzeuge erwerben.
  • Hierzu möchten sie die Fahrzeuge durch in Aussichtstellung einer Anzahlung reservieren lassen.
  • Um Schwierigkeiten zu vermeiden (z.B. Geldwäschemeldungen Dritter oder Ähnliches) bitten die Betrüger neben der Angabe der Kontoverbindung um die Übermittlung von Vorder- und Rückseite des Personalausweises des Geschäftsführers /HRG Auszuges per WhatsApp.
  • Diese Ausweisdaten des tatsächlichen GF des Händlerbetriebes werden von den Tätern beim nächsten Händlerbetrieb vorgelegt, um die falsche Identität (des ersten GF) für die oben beschriebene Masche zu nutzen und über die eigene Identität zu täuschen.

Dies wird wie in einem Schneeballsystem wiederholt. Da die Täter ja die Kontoverbindung erhalten haben, rufen sie kurze Zeit später bei der Telefonzentrale des jeweiligen kontoführenden Kreditinstituts an und geben sich als entsprechenden Geschäftsführer (oder nahen Angehörigen des Geschäftsführers) aus. Da ja auch die persönlichen Daten des jeweiligen Geschäftsführers durch die Ausweiskopie erlangt wurden, werden unter Nutzung eines Vorwandes (Notlage / dringendes Geschäft) Blitzüberweisungen auf ein oder mehrere Konten angeblicher Fahrzeughändler veranlasst. Die Beträge variieren stark und liegen zwischen 5.000,00 Euro und 100.000,00 Euro.

Wer ist vom aktuellen Geldwäschebetrug betroffen?

Lt. LKA Berlin befinden sich die betroffenen Autohäuser und auch Kreditinstitute (vornehmlich Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, die Postbank) überwiegend in Gebieten mit ländlicher Struktur.

Die Empfängerkonten der Blitzüberweisungen sind des Öfteren Konten von Flüchtlingen oder Personen, die aus der Betäubungsmittel-Szene stammen. Diese werden als Strohleute missbraucht und wurden entsprechend zuvor von den Betrügern angesprochen und unter Vorwand zur unverzüglichen Abholung und Übergabe der überwiesenen Gelder an unterschiedliche Mittäter bewegt. Alternativ erfolgen weitere Überweisungen von Teilbeträgen an andere Strohleute. Die Beute landet letztendlich im Libanon.


Die Problematik besteht darin, dass die Gelder häufig nicht mehr zurück gebucht werden können, da Rückrufe von Überweisungen nur dann erfolgreich sind, wenn der Betrag noch nicht auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde. Dies ist durch die heutigen elektronischen Zahlverfahren schwierig, man muss sehr schnell erkennen, dass man betrogen wurde.

Da der Haupttäter über eine abgeschlossene Bankausbildung in Deutschland verfügt, kennt er die Abläufe im Geschäftsverkehr allgemein und bei den Banken.

Fazit

Bitte informieren Sie alle Mitarbeiter in geldwäscherelevanten Bereichen Ihres Unternehmens über das oben dargestellte Vorgehen der Täter. Das LKA Berlin hat herausgestellt, dass teilweise massiver, verbaler Druck bei den betrügerischen Anrufen aufgebaut wird. Im Zweifel sollten Sie immer Ihren Vorgesetzten bzw. Ihren Geldwäschebeauftragten zu Rate ziehen!

Katrin Dahmen

Katrin Dahmen
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