Die Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung ist mit Kosten verbunden. Aber gerade in schwierigen Situationen, bei sinkenden Gewinnen oder Liquiditätsengpässen sind qualifizierte Berater mit neuen Ideen und einem neutralen Blick auf das Unternehmen gefragt. Damit Sie als Unternehmer in solchen Situationen die Kosten für eine gute Beratung tragen können, gibt es die Möglichkeit, Beratungskostenzuschüsse in Anspruch zu nehmen.
Was sind Beratungskostenzuschüsse?
Beratungskostenzuschüsse sind finanzielle Beihilfen oder Zuschüsse, die von verschiedenen Stellen oder Organisationen zur Deckung der Kosten professioneller Beratungsdienste gewährt werden. Diese Dienstleistungen können in verschiedenen Bereichen der Unternehmensberatung in Anspruch genommen werden.
Die Zuschüsse sollen dem Unternehmer den Zugang zu kostenpflichtigem Expertenwissen ermöglichen und ihn finanziell entlasten. In der Regel werden daher Unternehmensberatungen, aber auch Seminare bezuschusst. Beratungskostenzuschüsse kommen u.a. von der EU, der KfW-Bank, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle oder den Bundesländern und müssen i.d.R. nicht zurückgezahlt werden. Je nach Anlass liegen die Zuschüsse in der Regel zwischen ca. 1.500 € und knapp 4.000 €. In Einzelfällen, z.B. bei komplexen Technologieberatungen, werden Zuschüsse bis zu knapp 14.000 € gewährt.
Gefördert werden u.a.:
Merkblatt: Beratungskostenzuschüsse für KMU und Selbstständige
In dem folgenden Merkblatt finden Sie weitere Details zu den Beratungskostenzuschüssen sowie eine Übersicht mit ausgewählten Beratungskostenzuschüssen für KMU, Selbstständige oder auch Freiberufler. Erfahren Sie mehr zu den Zielgruppen und Förderhöhen der Zuschüsse und erhalten Sie weiterführende Informationen:
Frank Reifenrath