Die Spielplatzkontrolle: Wer, wie, was?

04. Februar 2022

Wozu müssen Spielplätze kontrolliert werden?

Wenn im Frühling die Spielplätze wieder aus dem Winterschlaf erwachen und die Kinder wieder raus wollen, um zu spielen, sind Spielplätze ein schöner Ort dazu. Auf dem Spielplatz erleben Kinder die Natur und lernen beim Laufen, Klettern und Toben spielerisch ihre Grenzen kennen. Es ist jedoch wichtig, dass Spielplätze sicher sind und gut gewartet werden. Dies erfordert eine regelmäßige Spieplatzkontrolle und
-Inspektion, sowie eine durchdachte Planung und Gestaltung

Eine Nachlässigkeit bei der Spielplatzkontrolle kann Kinder unnötig in Gefahr bringen. Um Schürfwunden, Prellungen oder sogar schlimmere Verletzungen zu verhindern, müssen die Spielplatzkontrollen, gemäß der Gesetzeslage und den DIN- Normen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.

Sicherheitstechnische Anforderungen an Spielplatzgeräte

Vorhandene Spielplatzgeräte sollten alle jeweiligen, sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen, um Gefährdungen zu vermeiden. Diese Anforderungen sind zum Beispiel:

  • die altersgerechte Aufstellung von Spielplatzgeräten
  • die herstellergerechte Aufstellung und konstruktive Festigkeit der Geräte
  • das Anbringen einer Absturzsicherung auf erhöhten Spielebenen
  • die Vermeidung von Fangstellen (für z.B. Finger, Kopf und Körperteile)
  • die (zusätzliche) Zugänglichkeit der Geräte für Erwachsene
  • die Verarbeitung geeigneter Werkstoffe
  • die Berücksichtigung ergonomischer Anforderungen beim Umfassen und Greifen
  • die Verwendung von geeignetem und ausreichend dimensioniertem Fallschutzmaterial
  • das Vorhandensein von Einstiegsfiltern um Kleinkinder von nicht-altersgerechten Geräten fernzuhalten
  • die Überprüfung vorhandener Seile auf herausragende Litzen

Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Festlegung der geeigneten Bodenmaterialien als Untergründe an den Spielgeräten. Diese können je nach Fallhöhe und Art des Gerätes folgende Materialien sein.

  • Rasen
  • Sand
  • Holzschnitzel
  • Mulch
  • Fallschutzmatten
Geeignete-Bodenmaterialien-Spielplatzkontrolle

Die 3 Arten der Spielplatzkontrolle

Um einen Spielplatz sicher betreiben zu können, gibt es verschiedene Kontrollen und Überprüfungen.
In der Arbeitssicherheit unterscheidet man hier zwischen 3 Typen einer Spielplatzkontrolle:

  • die visuelle Kontrolle (wöchentlich)
  • die operative Kontrolle (spätestens alle 3 Monate)
  • die Jahreshauptuntersuchung (einmal im Jahr)

Bei der visuellen Inspektion sollen vor allem sichtbare Schäden und Gefahrenquellen, die durch Witterungseinflüsse, Vandalismus oder die normale Nutzung entstehen, entdeckt und beseitigt werden.
Auch die Sandkästen und Fallschutze an den Geräten werden hierbei regelmäßig kontrolliert.
Gefährliche Steine, Flaschen, Scherben oder gar Spritzen und andere Gegenstände sind sofort zu beseitigen.

Die operative Inspektion sollte – den Vorschriften der Gerätehersteller entsprechend – alle 1 bis 3 Monate durchgeführt werden. Diese kann, ebenso wie die visuelle Routine-Inspektion, von „geschultem Fachpersonal“ des Betreibers übernommen werden.

Die jährliche Hauptinspektion der „Spielplatz-TÜV“ muss spätestens alle 12 Monate von einem Sachkundigen für Spielplatzgeräte durchgeführt werden.

Wer ist für die Kontrolle eines Spieplatzes verantwortlich?

Der Hersteller eines Spielgerätes ist dafür verantwortlich, dass die von ihm gelieferten Spielplatzgeräte sicher sind und sicher installiert werden können. Nach der sachgemäßen Installation, die der Spielplatzbetreiber zu verantworten hat,  liegt die regelmäßige Spieplatzkontrolle, zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ebenfalls in der Verantwortung des Betreiber.

Bei dem Betreiber einer Spielstätte handelt es sich häufig z.B. um

  • Städte
  • Kommunen
  • Kindergärten
  • Wohnungsbaugesellschaften
  • Schulen
  • Einkaufszentren
  • Restaurants
Der Betreiber kann Dritte mit der Durchführung der jährlichen Hauptinspektion beauftragen, wenn diese über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Diese Fachkenntnisse können z.B. durch ein gültiges Zertifikat als qualifizierter Spielplatzinspektor nach DIN 79161 nachgewiesen werden.

Die wichtigsten Siegel im Zusammenhang mit Spielplatzkontrollen

Damit Spielgeräte ein GS = Geprüfte Sicherheit Siegel vom Hersteller erhalten muss der Nachweis für die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen nach erfolgreicher Prüfung durch eine zugelassene Prüfstelle gewährleistet sein.

Geräte, die nur eine CE- Kennzeichnung vorweisen, dürfen nicht auf öffentlichen und zugänglichen Spielplätzen betrieben werden. Diese Regel gilt jedoch nicht für private Haushalte.

Wo ist die Spielplatzkontrolle gesetzlich verankert?

Zu den aktuellen Spielplatznormen gehören die DIN EN 1176 / 1 bis DIN EN 1176 /11 und die DIN EN 1177. Grundsätzlich unterliegen Spielgeräte aber auch dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) vom 08.11.2011.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Kontrolle Ihrer Spielstätte?

Neben den Kontrollen und der Fallschutzsicherungen beraten unsere Fachleute Sie auch in Bezug auf die Gestaltung von Spielplätzen und die Einfriedung des Spielplatzes durch einen Zaun oder einer dichten Hecke.
Ein weiteres Thema ist auch die Bepflanzung der Anlage durch giftfreie Pflanzen und Bäume.

Zur Einhaltung der Anforderungen aus den Vorgaben der Normung, helfen Ihnen unsere ausgebildeten und erfahrenen Spielplatzkontrolleure (qualifizierte Spielplatzprüfer nach DIN 79161 / geprüfter Sachkundiger für alle Prüfungen auf Spielplätzen) bei der Kontrolle, Abnahme oder Beratung zu den Geräten gerne weiter.

Die Jahreshauptuntersuchungen werden gemäß DIN EN 1176 und DIN EN 1177 durchgeführt.
Für alle Spielgeräte erstellen wir eine Dokumentation mit Fotos, auf der die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen übersichtlich und eindeutig dargestellt werden.

Die Kosten für die Hauptinspektion setzen sich zusammen aus einer Aufwandspauschale (inkl. Dokumentation) und der Anzahl der Spielgeräte. Gerne besprechen wir gemeinsam Ihre individuellen Anforderungen und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Nehmen Sie hierzu einfach den Kontakt über unser Formular mit uns auf.

Marc Tangerding

Marc Tangerding
Weitere blogartikel
{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}

Abonnieren Sie unseren Blog

Erhalten Sie die neuesten redaktionellen Inhalte direkt und frei Haus in Ihr Postfach:

Compliance-Newsletter-zu-rechtlichen-und-aktuellen-Themen--exkulpa-gmbh

Mit Abonnieren des Newsletters erklären Sie sich mit dem Erhalt von E-Mails zu o.g. Themen einverstanden. Weiterhin willigen Sie ein, dass wir die Öffnungs- und Klickraten unserer Newsletter erheben und in Empfängerprofilen zusammenfassen, zum Zwecke der Personalisierung und Gestaltung zukünftiger Newsletter. Ihre Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Nähere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

>