Geldwäscheunterweisung: 7 Punkte, die jeder Unternehmer kennen MUSS

08. November 2025 - Minuten Lesezeit

Eine der zentralen Pflichten für Unternehmen, die dem Geldwäschegesetz (GwG) unterliegen, ist die Durchführung von Mitarbeiterschulungen. In einem sich rasant wandelnden regulatorischen Umfeld sind diese Schulungen weit mehr als eine gesetzliche Anforderung – sie sind eine entscheidende Voraussetzung für einen funktionierenden Schutzmechanismus gegen kriminelle Handlungen wie Geldwäsche. Angesichts des neuen, im Juni 2024 verabschiedeten EU-Geldwäschepakets und der operativen Aufnahme der neuen EU-Aufsichtsbehörde AMLA (Anti-Money Laundering Authority) zum 1. Juli 2025, steigen die Anforderungen an die Compliance erheblich. Regelmäßige und zielgerichtete Mitarbeiterschulungen sind ein Garant dafür, dass Ihr Unternehmen nicht für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht wird. Gut informierte und sensibilisierte Mitarbeiter, die aktuelle Risiken und Methoden kennen, bilden das Fundament für eine effektive Geldwäscheprävention.

In diesem Beitrag beantworten wir Ihnen deshalb die wichtigsten Fragen zur Mitarbeiterschulung in der Geldwäscheprävention.

Die neue Ära der Geldwäscheprävention: Das EU-AML-Paket & die AMLA

Das EU-AML-Paket 2024: Ein einheitlicher Rechtsrahmen

Im Juni 2024 hat die Europäische Union ein umfassendes Gesetzespaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verabschiedet, das die Präventionsmaßnahmen EU-weit harmonisiert und verschärft. Die neuen Regelungen treten ab 2025 schrittweise in Kraft und umfassen drei zentrale Säulen:

Rechtsakt

Bezeichnung

Kerninhalt

Verordnung (EU) 2024/1624

AML-Verordnung (AMLR)

Schafft ein einheitliches Regelwerk mit direkt geltenden Vorschriften für alle EU-Mitgliedstaaten. Dies betrifft insbesondere die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, die Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentümers und Meldepflichten. Die Verordnung gilt ab dem 10. Juli 2027.

Richtlinie (EU) 2024/1640

6. AML-Richtlinie (AMLD6)

Ergänzt die AMLR durch Vorschriften, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen sind. Dies betrifft die Ausgestaltung der nationalen Aufsichtsbehörden und der Financial Intelligence Units (FIUs).

Verordnung (EU) 2024/1620

AMLA-Verordnung

Die AMLA: Europas neue zentrale Aufsichtsbehörde

Ein Herzstück der Reform ist die Schaffung der Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism (AMLA) mit Sitz in Frankfurt am Main. Seit dem 1. Juli 2025 ist die AMLA operativ tätig und wird ab 2028 ausgewählte, risikoreiche Finanzunternehmen direkt beaufsichtigen. Für alle anderen Verpflichteten wird sie die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren, um eine einheitliche und strenge Anwendung der EU-Vorschriften sicherzustellen. Dies bedeutet für Unternehmen erhöhte Compliance-Anforderungen und eine intensivere Überprüfung der implementierten Sicherungsmaßnahmen, wie auf der offiziellen Webseite der AMLA nachzulesen ist.

Besteht eine Pflicht zur Geldwäsche Schulung der Mitarbeiter?

Das Geldwäschegesetz sieht in § 6 Abs. 2 Nr. 6 explizit die „erstmalige und laufende Unterrichtung der Mitarbeiter“ vor. Unabhängig von sonstigen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz, müssen verpflichtete Unternehmen sicherstellen, dass verdächtige Momente (auch Verdachtsmomente genannt) innerhalb des Unternehmens erkannt und – sofern notwendig – gemeldet werden. Hierzu ist es erforderlich, dass die Mitarbeiter überhaupt wissen, was Verdachtsmomente sind, wie diese zu erkennen sind und wie der Umgang mit diesen zu erfolgen hat.

Damit Verdachtsmomente also nicht unerkannt bleiben, ist es notwendig, die Mitarbeiter einer Schulung zur Geldwäscheprävention zu unterziehen.

Welche Inhalte müssen in der Geldwäsche Schulung vermittelt werden?

Inhalte der Geldwäsche Schulung für Mitarbeiter

Das GwG und die neuen EU-Vorgaben machen konkrete Angaben zu den Schulungsinhalten. Mitarbeiter sind gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG hinsichtlich „Typologien und aktueller Methoden der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie die insoweit einschlägigen Vorschriften und Pflichten, einschließlich Datenschutzbestimmungen“ zu unterrichten. Aufgrund der jüngsten Entwicklungen müssen Schulungen zwingend folgende Themenbereiche abdecken:

  1. Aktuelle Typologien und Methoden: Kriminelle passen ihre Strategien permanent an. Schulungen müssen daher auf neue und aufkommende Risiken eingehen. Dazu zählen insbesondere:

    • Missbrauch von Kryptowerten: Die Anonymität und die globale Reichweite von Kryptowährungen machen sie attraktiv für Geldwäscher. Mitarbeiter müssen die Funktionsweise von Kryptotransfers und die damit verbundenen Risiken verstehen, wie auch die BaFin in ihren aktualisierten Auslegungs- und Anwendungshinweisen vom März 2025 betont.
    • Risiken im Zusammenhang mit ESG: Die Verknüpfung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) mit Geldwäscherisiken, beispielsweise durch den Handel mit gefälschten CO2-Zertifikaten, ist ein wachsender Bereich, der in modernen Schulungskonzepten berücksichtigt werden sollte.
  2. Pflichten aus dem Geldwäschegesetz: Mitarbeiter müssen ihre konkreten Pflichten und die internen Prozesse zur Umsetzung kennen. Dies umfasst insbesondere:

    • Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers: Die neue EU-AML-Verordnung senkt den Schwellenwert für die Annahme einer wirtschaftlichen Eigentümerschaft von „mehr als 25 %“ auf genau 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte. In Hochrisikobranchen kann dieser Wert sogar auf 15 % sinken. Diese fundamentale Änderung muss in den Schulungen vermittelt werden, da sie die Identifizierungspflichten direkt beeinflusst.
    • Meldung von Verdachtsfällen: Der Prozess zur Erkennung und internen Weiterleitung von Verdachtsmomenten ist ein Kernelement. Mitarbeiter müssen wissen, wie Verdachtsmomente zu erkennen sind und an wen sie sich im Unternehmen wenden (z.B. an den Geldwäschebeauftragten).
  3. Terrorismusfinanzierung: Dieses Thema darf nicht nur am Rande behandelt werden. Schulungen müssen die spezifischen Merkmale und Methoden der Terrorismusfinanzierung beleuchten und die Unterschiede zur klassischen Geldwäsche herausarbeiten.

  4. Datenschutzbestimmungen: Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Geldwäscheprävention muss DSGVO-konform erfolgen. Mitarbeiter müssen geschult werden, welche Daten erhoben werden dürfen, wie lange diese aufzubewahren sind und welche Rechte die Betroffenen haben. Die Pflicht zur Schulung im Datenschutz ist explizit in § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG verankert.

Wie oft müssen Mitarbeiter zur Geldwäscheprävention geschult werden?

Das Geldwäschegesetz spricht von einer „erstmaligen und laufenden Unterrichtung“. In vielerlei Behördenaussagen, Kommentaren und nach Expertenmeinung sollten Mitarbeiter mindestens einmal jährlich geschult werden. Es sollte jedoch gemessen am Risiko des Unternehmens – also der Frage, wie erheblich die Geldwäschegefahr für das Unternehmen ist – eruiert werden, ob nicht weitere Schulungen notwendig und geboten sein könnten. Hierbei kann durchaus etwa nach dem Kreis der Beschäftigten und nach den Inhalten einer Schulung unterschieden werden. Schmuck- oder Autoverkäufer, also Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt, die eventuell sogar zur Entgegennahme von Bargeld berechtigt sind, sollten neben einer Grundlagenschulung zur Geldwäscheprävention auch zu den branchenspezifischen Risiken und Typologien der Geldwäsche geschult werden.

Gibt es Vorgaben zur Form der Geldwäsche Schulung der Mitarbeiter?

Es gibt keine Formvorgaben, wie Mitarbeiterschulungen auszusehen oder abzulaufen haben. Gängig sind Live-Schulungen und Online-Schulungen. Aber auch zielgruppen- und themenbezogene Workshops, zum Beispiel für Mitarbeiter der Buchhaltung oder des Verkaufs, zur Durchführung der Identifizierungspflicht oder dem Erkennen von Verdachtsmomenten, können als Schulungsmaßnahmen dokumentiert werden.

Unter Umständen können auch regelmäßige Rundmails oder Veröffentlichungen im Unternehmen durch den Geldwäschebeauftragten oder durch die Geschäftsleitung als Sensibilisierungsmaßnahmen dienen, die in jedem Fall schriftlich festgehalten werden sollten.

Formvorgaben zur Geldwäsche Schulung
Formvorgaben zur Mitarbeiterschulung in der Geldwäscheprävention

Welche Mitarbeiter sind von der Schulungspflicht zur Geldwäscheprävention ausgenommen?

Mitarbeiter, die Tätigkeiten nachgehen, die keinerlei Bezug zu den geschäftstypischen Aufgaben oder Leistungen des Unternehmens aufweisen, müssen nicht zur Geldwäscheprävention geschult werden (vgl. Anwendungs- und Auslegungshinweise zum Geldwäschegesetz der Länder). Gemeint sind jene Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit in keinem Bezug zu innerbetrieblichen Prozessen stehen, die für die Geldwäscheprävention von Bedeutung sein könnten. Hierunter fallen in der Regel Reinigungs- oder Servicekräfte, technische Angestellte wie Handwerker und Hausmeister, Empfangsmitarbeiter o. Ä.

Wer jedoch zugriffsberechtigt auf Bargeldkassen ist, berechtigt ist Bargeld entgegenzunehmen oder auszugeben, Buchungen durchführt, Kundenkontakt hat, Vertragsverhandlungen führt und ähnliche GwG relevante Bezugspunkte bei seiner Tätigkeit aufweist, sollte unbedingt an Schulungen zur Geldwäscheprävention teilnehmen.

Praxistipp zu Ihrer Nachweispflicht der Geldwäsche Schulung

Um ihre Pflichten nach dem GwG zu erfüllen, sollten die internen Sicherungsmaßnahmen im Unternehmen, zu denen auch die Mitarbeiterschulungen zählen, nachweislich dokumentiert werden. So können Unternehmen die Erfüllung ihrer geldwäscherechtlichen Pflichten gegenüber Aufsichtsbehörden nachweisen.

Neben der Dokumentation der Schulungsteilnahme sollten Sie auch die Inhalte der Schulung detailliert festhalten, um nachzuweisen, dass diese den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dies ist insbesondere im Hinblick auf Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden und die neue europäische Aufsichtsbehörde AMLA von entscheidender Bedeutung.

Beachten Sie zudem die aktualisierten Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) der BaFin vom März 2025. Diese enthalten wichtige Konkretisierungen zum Risikomanagement und zur Dokumentation der Risikoanalyse, die in Schulungen berücksichtigt werden müssen.

Ein weiterer wichtiger Punkt für Schulungen ist die neue GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV), die am 1. September 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und am 1. März 2026 in Kraft tritt. Sie regelt erstmals bundeseinheitlich die Form und die erforderlichen Angaben für Verdachtsmeldungen nach §§ 43 und 44 GwG. Ihre Mitarbeiter sollten auf die neuen, standardisierten Anforderungen an die Meldung von Verdachtsfällen vorbereitet werden.

Mitarbeiterschulungen mit der exkulpa Akademie

Geldwäsche Schulung für Mitarbeiter und Führungskräfte

Mitarbeiterschulungen zur Geldwäscheprävention durch die Akademie der exkulpa gmbh werden mit einem Reporting dokumentiert, das gegenüber Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Nachweispflicht für Unternehmen nachkommt. Außerdem erhalten geschulte Unternehmen von uns ein „GwG geschult“ Siegel. Dieses kann zum Beispiel auf der Webseite platziert werden. 

GWG-Schulung für Mitarbeiter und Führungskräfte

Mitarbeiterschulungen zur Geldwäscheprävention durch die exkulpa gmbh werden mit einem Reporting dokumentiert, das gegenüber Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Nachweispflicht für Unternehmen nachkommt. Außerdem erhalten geschulte Unternehmen von uns ein „GwG geschult“ Siegel. Dieses kann zum Beispiel auf der Webseite platziert werden. 

Damit demonstrieren Unternehmen nicht nur, dass sie das Thema Geldwäscheprävention ernst nehmen. Das Siegel ist zugleich auch ein offenkundiges Statement in Richtung der Geldwäscher, dass sie es in diesem Unternehmen sehr schwer haben werden, Geld zu waschen. Dies schreckt Kriminelle ab, die dann einen weiten Bogen um Ihr Unternehmen machen. Und zu guter Letzt erhält jeder Schulungsteilnehmer ein individuelles Teilnahmezertifikat.

Unser Schulungsangebot umfasst Online-Schulungen, Live-Schulungen bei Ihnen im Unternehmen oder als Live-Online-Webinare, Tutorials zur Identifizierung von Geschäftspartnern und dem Erkennen von Verdachtsmomenten und dem Durchführen von Verdachtsmeldungen, sowie individuell auf Ihre Mitarbeiter, Ihre Branchen und Ihre Risiken ausgerichtete Workshops.

Zudem können Sie sich und Ihre Mitarbeiter zu unserem Compliance-Newsletter „exkulpaper“ anmelden. In diesem informieren wir Mitarbeiter regelmäßig über aktuelle Risiken und Methoden der Geldwäscher, geben leicht umzusetzende, praxistaugliche Tipps und beantworten häufig gestellte Fragen rund um das Thema Geldwäscheprävention sowie zu weiteren Compliance-Themen wie Datenschutz, Informationssicherheit oder Arbeitssicherheit. Auch unser exkulpaper dient somit als zusätzliche Sensibilisierungsmaßnahme. 

Fazit

Die Einhaltung des Geldwäschegesetzes liegt in der Verantwortung eines jeden verpflichteten Unternehmens. Dazu gehören interne Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche sowie die Schulung von Mitarbeitern zur Geldwäscheprävention. Alle Mitarbeiter, die in geldwäscherelevante Unternehmensprozesse eingebunden sind, müssen geschult werden. Das Gesetz schreibt die Form der Schulung nicht vor.

Mit der exkulpa gmbh können Unternehmen ihre Mitarbeiter in Form von Live- oder Onlineschulungen schulen und so ihrer Nachweispflicht nachkommen. Wir bieten ein umfassendes Schulungsangebot für Sie und Ihre Mitarbeiter.

Investieren Sie heute in Compliance und vermeiden Sie später hohe Strafen - schulen Sie Ihre Mitarbeiter zur Geldwäscheprävention.

Harry Kindshofer

Harry Kindshofer-exkulpa gmbh-2025
Weitere blogartikel
{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}

Sie haben Beratungsbedarf oder wünschen ein Angebot zur Geldwäscheprävention?

>