Fragen Sie sich, wie Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen können und wie dieser Prozess funktioniert? In diesem Artikel erfahren Sie, warum eine professionelle Gefährdungsbeurteilung unerlässlich ist, welche Schritte dabei zu beachten sind und welche Vorteile Ihnen die Beauftragung von Experten bringt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Gefährdungsbeurteilung ist essenziell für den Arbeitsschutz und die rechtliche Absicherung der Unternehmen, da sie potenzielle Gefahren für die Mitarbeiter identifiziert und mitigiert.
- Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und zu dokumentieren, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
- Regelmäßige Aktualisierungen der Gefährdungsbeurteilung sind notwendig, um sich verändernden Arbeitsbedingungen gerecht zu werden und eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitssicherheit zu fördern.
1. Warum eine Gefährdungsbeurteilung notwendig ist
Eine Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Mittel im Arbeitsschutz zur Identifikation von Gefahren für die Mitarbeiter. Das Hauptziel besteht darin, potenzielle Gefahren zu erkennen und zu beheben, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Unternehmen, die keine Gefährdungsbeurteilungen durchführen, riskieren nicht nur Bußgelder, sondern setzen sich auch einem hohen Haftungsrisiko bei Arbeitsunfällen aus.
Dabei spielen nicht nur physische Gefährdungen eine Rolle. Auch psychische Belastungen wie Stress und Arbeitsverdichtung müssen mittlerweile in die Gefährdungsbeurteilung einfließen. Eine umfassende Beurteilung trägt zudem zur Optimierung von Arbeitsprozessen bei und hilft, Prüfintervalle für Sicherheitsprüfungen zu ermitteln. Dies zeigt, wie vielseitig und wichtig eine sorgfältig durchgeführte Belastung Gefährdungsbeurteilung ist.
Letztlich basiert die Verpflichtung zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung auf dem Arbeitsschutzgesetz und weiteren Rechtsvorschriften. Die rechtliche Grundlage stellt sicher, dass alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, verantwortungsbewusst handeln müssen. Somit ist die Gefährdungsbeurteilung ein unverzichtbares Instrument zur Förderung der Arbeitssicherheit und zur Minimierung von Risiken im Betrieb.
2. Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Gefahren für Mitarbeiter zu ermitteln und Schutzmaßnahmen abzuleiten. Diese Vorschriften gelten für alle Beschäftigten und Tätigkeiten, ob in öffentlichen Verwaltungen oder gewerblichen Betrieben, in denen Mitarbeiter arbeiten. Neben dem Arbeitsschutzgesetz gibt es weitere wichtige Vorschriften wie die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung, die spezifische Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung stellen.
Ein zentraler Bestandteil der gesetzlichen Vorgaben ist § 5 ArbSchG, der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Dabei müssen alle Arten von Gefährdungen berücksichtigt werden – von mechanischen und elektrischen Risiken über Gefahrstoffe und biologische Einflüsse bis hin zu psychischen Belastungen. Auch Personen, die sich nur vorübergehend an der Arbeitsstätte aufhalten (etwa Besucher oder externe Dienstleister), müssen in die Gefährdungsbeurteilung mit einbezogen werden. Ebenso sind schutzbedürftige Personengruppen wie Jugendliche oder werdende Mütter zu berücksichtigen, für die teils besondere Regelungen (z.B. Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz) gelten. Die strikte Einhaltung dieser rechtlichen Grundlagen ist entscheidend, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und gleichzeitig rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen zu vermeiden.
Um den Arbeitsschutz im Betrieb ganzheitlich umzusetzen, sieht das Arbeitssicherheitsgesetz grundsätzlich vor, innerbetriebliche Fachleute wie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt zu bestellen, die den Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen beraten. Für kleinere Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten besteht jedoch eine besondere Option: Sie können die Organisation des Arbeitsschutzes alternativ im Rahmen des sogenannten „Unternehmermodells“ der Berufsgenossenschaft durchführen. In diesem Modell übernimmt der Arbeitgeber nach spezifischen Schulungen einen Teil der Arbeitsschutzaufgaben eigenverantwortlich selbst und erhält Zugang zu unterstützenden Seminaren und Arbeitshilfen. Notwendige Experten, wie Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit, müssen dabei nur bei entsprechendem Bedarf hinzugezogen werden.
Damit ist es für kleine Betriebe (bis 50 Mitarbeitende) zulässig, die sicherheitstechnische Betreuung und Gefährdungsbeurteilung über das Unternehmermodell der jeweiligen Berufsgenossenschaft rechtssicher abzuwickeln. Die gesetzliche Dokumentationspflicht und die Beteiligung des Betriebsrates (falls vorhanden) bleiben davon unberührt; Gleiches gilt für die Berücksichtigung besonderer Personengruppen und aller relevanten Rechtsvorschriften.
Letztlich basiert die Verpflichtung zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung auf dem Arbeitsschutzgesetz und weiteren Rechtsvorschriften.
3. Schritte zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung beginnt mit der Vorbereitung, in der:
- die Betriebsorganisation erfasst wird
- Arbeitsbereiche definiert werden
- Personengruppen festgelegt werden
- deren Tätigkeiten bestimmt werden, um eine gefährdungsbeurteilung erstellen zu können.

Dieser Schritt ist entscheidend, um eine klare Struktur und Überblick über den gesamten Ablauf, den Prozess, die Abläufe und den Betrieb zu erhalten. Prozesse sind ebenfalls wichtig, um die Effizienz zu steigern.
Im zweiten Schritt werden die Gefährdungen in den zuvor festgelegten Arbeitsbereichen ermittelt. Hierbei werden alle potenziellen Risiken identifiziert, die die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter beeinträchtigen könnten, wobei auch das Risiko der Gefährdung berücksichtigt wird.
Im dritten Schritt erfolgt die Beurteilung der identifizierten Gefährdungen, wobei die Risiken als vernachlässigbar, akzeptabel oder inakzeptabel eingestuft werden. Anschließend werden im vierten Schritt geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt, um die identifizierten Gefährdungen zu beseitigen oder zu minimieren, wobei auch in den folgenden schritten darauf geachtet wird.
Diese Maßnahmen müssen im fünften Schritt von den Arbeitgebern umgesetzt werden. Schließlich umfasst der sechste Schritt die Überprüfung der Wirksamkeit der implementierten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie den gewünschten Effekt haben. Die Gefährdungsbeurteilung sollte im siebten Schritt fortgeschrieben werden, um kontinuierlich den Arbeitsschutz zu verbessern.
4. Vorteile der Beauftragung von Experten

Bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung kann ein externer Experte (z.B. Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein spezialisiertes Beratungsunternehmen) wertvolle Unterstützung bieten. Nach den gesetzlichen Vorgaben bleibt jedoch der Unternehmer selbst für die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich – er kann diese Aufgabe nicht vollständig delegieren. Experten können den Prozess fachlich begleiten, ihre Expertise einbringen und bei der Identifikation und Bewertung von Risiken helfen, sollten aber den Unternehmer aktiv in jeden einzelnen Schritt der Gefährdungsbeurteilung einbinden.
Durch diese enge Zusammenarbeit entsteht nicht nur eine rechtssichere und qualitativ hochwertige Gefährdungsbeurteilung, sondern auch ein tieferes Verständnis für die betrieblichen Risiken und Schutzmaßnahmen auf Seiten des Unternehmers. Die Unterstützung von Experten sichert ab, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden, entbindet den Arbeitgeber jedoch nicht von seiner Pflicht zur aktiven Mitwirkung im gesamten Ablauf.
Zudem spart der Einsatz externer Fachleute dem Unternehmen Zeit und Ressourcen bei der Erstellung und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung. Spezialisten verfügen in der Regel über das notwendige Know-how und praktische Erfahrung, um eine qualitativ hochwertige Beurteilung effizient zu begleiten. Sie erkennen auch versteckte Gefährdungen, die intern möglicherweise übersehen würden. Wichtig ist eine transparente Kommunikation über die identifizierten Risiken und die geplanten Maßnahmen – so entsteht Vertrauen bei den Mitarbeitern und Akzeptanz für die umgesetzten Schutzmaßnahmen.
Durch die fachkundige Unterstützung von Experten können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Gefährdungsbeurteilung fachlich hochwertig erarbeitet wird und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Verantwortung und Kontrolle über die Entscheidungen bleibt jedoch stets beim Unternehmer.
5. Dokumentationspflicht und deren Bedeutung

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilungen dokumentiert und nachvollziehbar festzuhalten. Dies gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens und ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzgesetzes. Die Dokumentation der Ergebnisse und der darauf basierenden Maßnahmen gewährleistet Rechtssicherheit und dient als Nachweis gegenüber Behörden.
Die Dokumentation kann sowohl in Papierform als auch in digitaler Form erfolgen. Wichtig ist, dass sie klar und verständlich ist, um im Falle einer Prüfung durch Behörden oder im Ernstfall als gerichtsfester Nachweis zu dienen. Es gibt keine spezifischen Vorgaben für das Format oder die Art der Dokumentation, was den Unternehmen Flexibilität bei der Handhabung von Daten bietet.
Arbeitsschutzvorschriften können zusätzliche Anforderungen an die Dokumentation stellen. Eine gründliche und ordentliche Dokumentation ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiges Instrument zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitssicherheit im Betrieb.
6. Umgang mit negativen Ergebnissen der Gefährdungsanalyse
Wenn eine Gefährdungsanalyse negative Ergebnisse zeigt, ist es entscheidend, rasch und effektiv zu handeln. Neben mechanischen Gefährdungen wie gefährlichen Oberflächen und ungeschützten Maschinenteilen müssen auch elektrische Risiken, Gefahrstoffe sowie Brand- und Explosionsgefährdungen sowie Gefährdungsfaktoren berücksichtigt werden. Technische Maßnahmen, organisatorische Vorkehrungen und personengebundene Maßnahmen sind erforderlich, um die identifizierten Risiken zu minimieren.
Psychische Faktoren wie Stress und Arbeitsverdichtung spielen ebenfalls eine wichtige Rolle und müssen entsprechend adressiert werden. Nach der Implementierung der Maßnahmen ist es entscheidend, deren Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die identifizierten Risiken tatsächlich behoben wurden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen und die Sicherheit kontinuierlich zu überwachen. Dabei ist auch die Arbeit der Mitarbeiter zu berücksichtigen.
Eine proaktive Herangehensweise an die Gefährdungsbeurteilung hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu eliminieren. Dies fördert nicht nur die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter, sondern stärkt auch das Vertrauen in das Unternehmen.
7. Regelmäßige Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung

Eine Gefährdungsbeurteilung sollte regelmäßig aktualisiert werden, um den aktuellen Arbeitsbedingungen und neuen Gefährdungen gerecht zu werden. Bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Arbeitsbedingungen muss die Beurteilung unverzüglich angepasst werden. Dies gewährleistet, dass die Schutzmaßnahmen stets wirksam sind und den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.
Es wird empfohlen, die Gefährdungsbeurteilung:
- alle 3 bis 5 Jahre zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Anforderungen entspricht.
- besonders bei betrieblichen Veränderungen anzupassen.
- bei neuen Erkenntnissen für Maschinen und Arbeitsmittel anzupassen.
Durch regelmäßige Aktualisierungen bleibt die Gefährdungsbeurteilung ein lebendiges Dokument, das kontinuierlich zur Verbesserung der Arbeitssicherheit beiträgt. Dies sorgt nicht nur für ein sichereres Arbeitsumfeld, sondern stärkt auch das Vertrauen der Mitarbeiter in das Sicherheitsmanagement des Unternehmens.
Unterstützung durch die exkulpa bei der Gefährdungsbeurteilung
Die exkulpa GmbH bietet umfassende Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen. Mit über 30 Jahren Erfahrung entwickelt exkulpa effiziente Lösungen, die auf die spezifischen Risiken der Branche und die individuelle Unternehmensphilosophie abgestimmt sind.
Ein zentraler Bestandteil des Angebots von exkulpa ist die praxisorientierte Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung, die darauf abzielt, Haftungsrisiken für Unternehmen zu minimieren. Die maßgeschneiderten Leistungen, Schulungen und Schulung von Fortbildungsmodellen von exkulpa entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und tragen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit bei, um das Ziel der Sicherheit am Arbeitsplatz zu erreichen.
Durch die Zusammenarbeit mit exkulpa können Unternehmen sicher sein, dass ihre Gefährdungsbeurteilungen nicht nur den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, sondern auch die höchsten Standards in der Arbeitssicherheit erfüllen. Dies führt zu einem sichereren Arbeitsumfeld und einer höheren Zufriedenheit der Mitarbeiter.
Zusammenfassung
Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist ein komplexer, aber essentieller Prozess, der zur Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter beiträgt. Von der Identifikation von Gefährdungen über die Implementierung von Schutzmaßnahmen bis hin zur regelmäßigen Aktualisierung – jeder Schritt ist entscheidend. Die Beauftragung von Experten und die sorgfältige Dokumentation spielen eine zentrale Rolle, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
Somit ist die Gefährdungsbeurteilung ein unverzichtbares Instrument zur Förderung der Arbeitssicherheit im Betrieb und zur Minimierung von Risiken.
Abschließend lässt sich sagen, dass eine gut durchdachte Gefährdungsbeurteilung nicht nur gesetzliche Vorschrift ist, sondern auch einen bedeutenden Beitrag zur Optimierung von Arbeitsprozessen und zur Förderung der Unternehmenskultur leistet. Nutzen Sie die Informationen dieses Leitfadens, um Ihre Gefährdungsbeurteilung effizient und rechtssicher zu gestalten und so die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen zur Gefährdungsbeurteilung
Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung notwendig?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist notwendig, um potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu ergreifen. Sie hilft zudem, rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Gefährdungsbeurteilungen?
Die rechtlichen Grundlagen für Gefährdungsbeurteilungen sind im Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung festgelegt, die spezifische Anforderungen definieren.
Welche Schritte sind zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung erforderlich?
Zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung sind die folgenden Schritte erforderlich: Vorbereitung, Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen, Festlegung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen sowie die regelmäßige Überprüfung ihrer Wirksamkeit.
Welche Vorteile bietet die Beauftragung von Experten?
Die Beauftragung von Experten gewährleistet rechtliche Sicherheit, spart bedeutend Zeit und gewährleistet eine höhere Qualität der Gefährdungsbeurteilung durch spezialisiertes Fachwissen. Dies führt zu einer effektiveren und zuverlässigeren Bearbeitung komplexer Aufgaben.
Wie oft sollte eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Eine Gefährdungsbeurteilung sollte alle 3 bis 5 Jahre aktualisiert werden und bei sicherheitsrelevanten Änderungen sofort angepasst werden.
Antonia Janßen


