Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit aus Heinsberg

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (kurz Sifa) ist eine speziell ausgebildete Person, die zusammen mit einem Betriebsarzt Unternehmen ab einem Beschäftigten bei Aufgaben zum Thema Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Unfallverhütung und menschengerechter Arbeitsgestaltung unterstützt.

Unternehmen und Behörden in Deutschland müssen viele verschiedene gesetzliche Vorgaben erfüllen, darunter auch die Vorgaben und Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).

Häufig fehlen Unternehmern, Geschäftsführern und Mitarbeitern die zeitlichen Kapazitäten und die notwendige fachliche Ausbildung, technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen sowie alle Maßnahmen zur Arbeitssicherheit umzusetzen.

Gemäß §6 Abs.1 des Arbeitssicherheitsgesetz sind die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, den Unternehmer beim Arbeitsschutz, sowie bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Gestaltung zu unterstützen.

Die Experten der exkulpa übernehmen die Funktion der Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen und unterstützen Sie außerdem bei der Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter. Dabei greifen unsere Berater auf langjährige Praxiserfahrung in verschiedensten Unternehmen aller Branchen zurück.

Das macht uns aus


Praxiserfahrung und Fachwissen

Unsere Berater verfügen über langjährige Praxiserfahrung und das spezielle Fachwissen aus der Arbeit mit verschiedensten Unternehmen.

Schulungen und Unterweisung

Wir schulen Ihre Mitarbeiter zum Thema Arbeitsschutz im Unternehmen und führen die vorgeschriebene Arbeitssicherheitsunterweisung nach Dguv Vorschrift 2 bei Ihnen durch.

Umfassende Beratung

Unsere Beratung umfasst nicht nur die Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit, sondern u.a. auch die Erstellung von Sicherheitskonzepten, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und weitere Leistungen.

Wer benötigt unsere Unterstützung?

Wie schon beschrieben, muss jeder Unternehmer ab einer Mitarbeiterzahl von eins, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit stellen.
Egal aus welcher Branche Sie kommen, bei uns sind Sie richtig!

Kennen Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit überhaupt?

Wenn Sie sich fragen, ob Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit außer Rechnungen schreiben auch etwas für ihr Geld tut, sollten Sie dies schleunigst überprüfen lassen!

Arbeitssicherheit-Beratung-und-Unterstuetzung-exkulpa

Kosten für die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit


Da der Beratungsbedarf so unterschiedlich sein kann, erstellen wir für jedes Unternehmen ein individuell auf seine Bedürfnisse angepasstes Angebot. Sprechen Sie uns einfach an!

Weitere Leistungen in der Arbeitssicherheit

- Risikoanalyse bestehender arbeitsschutzbedingter Mängel

- Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanalysen, Auswertung von Unfallberichten

- Ausarbeitung von Brandschutzmaßnahmen

- Sicherheitskonzepte

- Seminare zum Thema Arbeitsschutz

- Beratung zur Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen

- Betriebsanweisungen für Verfahren, Gefahrstoffe und Maschinen

- Ermitteln von Gefahrstoffen und Gefährdungen am Arbeitsplatz

- Hinführung und Vorbereitungen zu SCC-Prüfungen

- Durchführung der Schulungen zur Zertifizierung SCC und SCP

Weitere Leistungen in der Arbeitssicherheit

  • Risikoanalyse bestehender arbeitsschutzbedingter Mängel
  • Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanalysen, Auswertung von Unfallberichten
  • Ausarbeitung von Brandschutzmaßnahmen
  • Sicherheitskonzepte
  • Seminare zum Thema Arbeitsschutz
  • Beratung zur Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
  • Betriebsanweisungen für Verfahren, Gefahrstoffe und Maschinen
  • Ermitteln von Gefahrstoffen und Gefährdungen am Arbeitsplatz
  • Hinführung und Vorbereitungen zu SCC-Prüfungen
  • Durchführung der Schulungen zur Zertifizierung SCC und SCP

Die wichtigsten Fragen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit


Wer ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine speziell ausgebildete Person, die Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften und Maßnahmen zur Arbeitssicherheit unterstützt. Hierbei kann es sich um einen internen, ausgebildeten Mitarbeiter oder eine externe Fachkraft handeln.

Was sind die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Hauptaufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die Unterstützung des Unternehmers in den Fragen des Arbeitsschutzes. Sie berät bei der Planung, der Beschaffung und beim Einsatz von Betriebsanlagen, Arbeitsmitteln, Schutzausrüstung und der Gestaltung der Arbeitsplätze.

Die Arbeitsstätten werden von der Fachkraft regelmäßig begangen. Festgestellte Mängel werden dem Unternehmer mitgeteilt und Vorschläge zur Abhilfe gemacht. Arbeitsunfälle werden untersucht und Vorschläge zur Verhütung unterbreitet. Die Fachkraft weist auch darauf hin, dass die Beschäftigten die Anforderungen des Arbeitsschutzes einhalten.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann ein eigener Mitarbeiter mit ausreichenden Qualifikationen sein oder eine externe Fachkraft.

Zum Verständnis: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht der Sicherheitsbeauftragte!

Gemäß §6 des Arbeitssicherheitsgesetzes hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit folgende Aufgaben:

1.

a) der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen, 
b) der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
c) der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
d) der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
e) der Beurteilung der Arbeitsbedingungen

2.

die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen,

3.

die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit:
a)  die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,
b)  auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
c) die Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen,

4.

Darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu   belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.

Gemäß §10 ASiG arbeiten Arbeitsmediziner / Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit im betrieblichen Gesundheitsschutz eng zusammen.

Brauche ich in meinem Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

In § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) wird keine Mindestmitarbeiterzahl genannt! Darin heißt es:

(1) Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf

1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,
2. die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft,

3. die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen,
4. die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der nach § 13 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen in Fragen des Arbeitsschutzes.

Dies bedeutet, dass bereits ab einem einzigen Mitarbeiter eine Bestellung der Sicherheitsfachkraft vorzunehmen ist.
Die Berufsgenossenschaften haben spezifische Vorschriften für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" § 2 nach § 14 ASiG festgelegt sind:

(1) Der Unternehmer hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben schriftlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu bestellen. Der Unternehmer hat dem Unfallversicherungsträger auf Verlangen nachzuweisen, wie er die Verpflichtung nach Satz 1 erfüllt hat.
(2) Bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten richtet sich der Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nach Anlage 1.
(3) Bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten gelten die Bestimmungen nach Anlage 2.
(4) Abweichend von den Absätzen 2 und 3 kann der Unternehmer nach Maßgabe von Anlage 3 bzw. Anlage 4 ein alternatives Betreuungsmodell wählen, wenn er aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist und die Zahl der Beschäftigten bis zu ... (Konkrete Regelungen des jeweiligen UVT einsetzen; Anlage 3: Obergrenze 50; Anlage 4: 10) … beträgt.

Das bedeutet, dass eine Sicherheitsfachkraft oder ein alternatives Betreuungsmodell ab dem ersten Beschäftigten erforderlich ist.

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Wir haben die Antwort!

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