Vorbereitet auf die neuen Corona-Regelungen für Arbeitgeber (ab 24.11.21)?

23. November 2021 - Minuten Lesezeit

Muster zur Nachweispflicht & Dokumentation der 3G Regel für Arbeitgeber

Kostenfreier Download

Die neuen Corona-Regelungen fordern von allen Arbeitgeber den Gesundheitsstatus Ihrer Belegschaft  ab dem 24.11.21 zu überprüfen und entsprechend vorzuhalten. Mit den bereitgestellten Mustervorlagen können Sie nach deren kurzer Anpassung dieser Pflicht nachkommen.

3G-Regel-am-Arbeitsplatz-wegen-Covid-19

Beachten Sie, dass Ihre Mitarbeiter, die geimpft oder genesen sind, ihren jeweiligen Nachweis darüber zwecks behördlicher Kontrollen stets bei sich führen müssen. Desweiteren muss ein Mitarbeiter Ihnen keine Auskunft darüber geben, ob er geimpft oder genesen ist. Möchte ein Mitarbeiter Ihnen hierzu keine Auskunft erteilen, hat er sich testen zu lassen und einen Nachweis darüber zu erbringen, dass er (negativ) getestet ist.

Muster- Corona-Impf-/Genesenennachweis

Muster-Corona-Impf-Genesenennachweis--exkulpa-gmbh

Hier empfehlen wir alle Mitarbeiter, welche geimpft oder genesen sind aufzunehmen. Der Nachweis hierzu muss lediglich einmal erbracht werden. (Es ist keine tägliche Kontrolle notwendig.

Muster- Corona-Testnachweis

Muster-Corona-Testnachweis--exkulpa-gmbh

Wir empfehlen Ihnen, pro Mitarbeiter ein eigenes Blatt zu verwenden. So kann fortlaufend kontrolliert und dokumentiert werden, dass der jeweilige Mitarbeiter täglich einen Nachweis erbracht hat. Die Nachweise sollten in einem separaten Ordner (mit alphabetischer Gliederung) geführt werden. Dieses Vorgehen erleichtert die Löschung nach 6 Monaten. 

Informationspflichten nach Artikel 13 DS-GVO

Die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO sind allen Mitarbeitern zugänglich zu machen. Deshalb sollten diese im Intranet, schwarzen Brett, per Ausdruck oder per Rundemail für Mitarbeiter zugänglich gemacht werden. Da der Dokumentationsbogen zum Nachweis des Tests, Mitarbeiterbezogen ist, kann dort auch mit der Informationspflichtnach Art. 13 DSGVO vom Dokument gearbeitet werden. Mit einem Klick auf den folgenden Button, können Sie unser Musterdokument hierzu ebenfalls downloaden.

Wichtig ist, dass täglich kontrolliert wird, ob die Nachweise von Mitarbeiter abgelaufen sind.

Die korrekten Fristen lauten wie folgt:

  • Geimpft: 1 Jahr nach vollständiger Impfung (2 Wochen nach der zweiten Impfung, bis dahin gilt Testpflicht)
  • Genesen: 6 Monate nach Infektion (als genesen gilt man erst 28 Tage nach der Feststellung der Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus)
  • Schnelltest / Selbsttest unter Aufsicht: 24 Stunden (ab Testzeitpunkt)
  • PCR-Tests oder vergleichbare Verfahren: 48 Stunden (ab Testzeitpunkt)

Abschließende Hinweise zum Umgang mit den neuen Corona-Regelungen für Arbeitgeber

Bitte beachten Sie, dass eventuelle Anpassungen durch Ihre jeweilige Landesregierung erst nach dem 25.11.2021 eingepflegt werden können.

Unsere Abteilungen zur Arbeitssicherheit und zum Datenschutz haben dieses Dokument gemeinsam erarbeitet. Wenden Sie sich gerne für Rückfragen direkt an uns via Kontaktformular. Gerne stehen wir Ihnen auch für Fachfragen außerhalb des von Ihnen beauftragten Fachgebietes zu Verfügung.

Sven Brodermanns

Sven Brodermanns
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