Muster zur Nachweispflicht & Dokumentation der 3G Regel für Arbeitgeber
Kostenfreier Download
Die neuen Corona-Regelungen fordern von allen Arbeitgeber den Gesundheitsstatus Ihrer Belegschaft ab dem 24.11.21 zu überprüfen und entsprechend vorzuhalten. Mit den bereitgestellten Mustervorlagen können Sie nach deren kurzer Anpassung dieser Pflicht nachkommen.
Beachten Sie, dass Ihre Mitarbeiter, die geimpft oder genesen sind, ihren jeweiligen Nachweis darüber zwecks behördlicher Kontrollen stets bei sich führen müssen. Desweiteren muss ein Mitarbeiter Ihnen keine Auskunft darüber geben, ob er geimpft oder genesen ist. Möchte ein Mitarbeiter Ihnen hierzu keine Auskunft erteilen, hat er sich testen zu lassen und einen Nachweis darüber zu erbringen, dass er (negativ) getestet ist.
Muster- Corona-Impf-/Genesenennachweis
Hier empfehlen wir alle Mitarbeiter, welche geimpft oder genesen sind aufzunehmen. Der Nachweis hierzu muss lediglich einmal erbracht werden. (Es ist keine tägliche Kontrolle notwendig.)
Muster- Corona-Testnachweis
Wir empfehlen Ihnen, pro Mitarbeiter ein eigenes Blatt zu verwenden. So kann fortlaufend kontrolliert und dokumentiert werden, dass der jeweilige Mitarbeiter täglich einen Nachweis erbracht hat. Die Nachweise sollten in einem separaten Ordner (mit alphabetischer Gliederung) geführt werden. Dieses Vorgehen erleichtert die Löschung nach 6 Monaten.
Informationspflichten nach Artikel 13 DS-GVO
Die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO sind allen Mitarbeitern zugänglich zu machen. Deshalb sollten diese im Intranet, schwarzen Brett, per Ausdruck oder per Rundemail für Mitarbeiter zugänglich gemacht werden. Da der Dokumentationsbogen zum Nachweis des Tests, Mitarbeiterbezogen ist, kann dort auch mit der Informationspflichtnach Art. 13 DSGVO vom Dokument gearbeitet werden. Mit einem Klick auf den folgenden Button, können Sie unser Musterdokument hierzu ebenfalls downloaden.
Wichtig ist, dass täglich kontrolliert wird, ob die Nachweise von Mitarbeiter abgelaufen sind.
Die korrekten Fristen lauten wie folgt:
Abschließende Hinweise zum Umgang mit den neuen Corona-Regelungen für Arbeitgeber
Unsere Abteilungen zur Arbeitssicherheit und zum Datenschutz haben dieses Dokument gemeinsam erarbeitet. Wenden Sie sich gerne für Rückfragen direkt an uns via Kontaktformular. Gerne stehen wir Ihnen auch für Fachfragen außerhalb des von Ihnen beauftragten Fachgebietes zu Verfügung.
Sven Brodermanns