Alexa bald als Beweismittel vor Gericht?

12. Juni 2019 - Minuten Lesezeit

Sprachassistenten wie Alexa, Siri und Co finden sich in immer mehr Haushalten. Bei täglicher Nutzung sammeln sie eine ganze Menge persönlicher Daten, die jetzt vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden sollen.

Sie sollen das Leben leichter machen: SmartTV’s, intelligente Kühlschränke und automatische Staubsaugerroboter. Man kann bereits von unterwegs die Heizung anschalten, damit es zuhause schön warm ist sobald man ankommt. Dabei werden unglaublich viele Daten gesammelt, die teilweise sehr persönlich sein können. Bund und Länder wollen nun Zugriff auf diese Daten haben.

Der Innenminister von Schleswig-Holstein, Hans-Joachim Grote (CDU), plant in einer Beschlussvorlage, die Daten von Smart-Home-Geräten zur Verbrechensaufklärung zu nutzen. Konkret sollen digitale Spuren bei der Aufklärung von Kapitalverbrechen und terroristischen Bedrohungslagen helfen. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte hierzu: "Aus unserer Sicht ist es für eine effektive Kriminalitätsbekämpfung sehr wichtig, dass den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern auch auf diesen Geräten gespeicherte Daten nicht verschlossen bleiben".

Daten von Sprachassistenten bereits zur Verbrechensaufklärung genutzt

Das dieser Vorstoß nichts neues ist, zeigen Fälle aus dem Ausland.
So wollte die Polizei in Arkansas bereits 2016 Hinweise über einen Mordfall aus einem Amazon Echo-Lautsprecher filtern. Im April 2017 wurde das Alibi eines mutmaßlichen Mörders mithilfe seines Fitbit-Armbands in Frage gestellt und in Ohio konnte ein Herzschrittmacher einen Versicherungsbetrug verhindern.

Verbrechensaufklärung oder Persönlichkeitsrechte?

Zwar klingt es erstmal gut, wenn Verbrechen aufgeklärt werden können oder man mithilfe eines smarten Stromzählers seine Unschuld beweisen kann, jedoch sollte der Staat auch weiterhin die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen wahren. So dürfen nach § 100 d Abs. 4 Äußerungen, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, nicht erfasst werden. Die Verwendung von Aufzeichnungen privater Gespräche mit einem Sprachassistenten würden bspw. unter diesen Punkt fallen.

Ein Sprecher des Justizministeriums versuchte zunächst an die Eigenverantwortung der Bürger zu appellieren: „Diese Daten sind da, und natürlich können die Daten in ganz vielerlei Hinsicht verwendet und theoretisch auch von Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt werden. Das muss sich jeder fragen, der solche Sprachassistenten in seinem privatesten Umfeld verwendet.“. Nach deutlicher Kritik äußerte sich das Justizministerium später erneut zu dem Thema, diesmal Verbraucherschutz-Staatssekretär Gerd Billen.

Die Strafverfolgungsbehörden müssten zwar auf der Höhe der Zeit sein, "aber der Schutz der persönlichsten Lebensbereiche und die Freiheit jedes Beschuldigten, sich nicht selbst zu belasten, setzen Grenzen“, sagte Billen der Rheinischen Post.

Wie geht es weiter?

Bei der anstehenden Innenministerkonferenz, die vom 12. bis zum 14. Juni in Kiel stattfindet, soll weiter über dieses Thema diskutiert werden. Dies sei nur der Einstieg in die Diskussion betonte der Sprecher des Innenministeriums. Nach der Konferenz soll ein Arbeitskreis anhand des Beschlussvorschlags einen Bericht mit Handlungsempfehlungen ausarbeiten und bei der Herbstsitzung der Innenminister im Dezember vorstellen.

Wir dürfen gespannt sein, wie diese Handlungsempfehlungen aussehen. 

Daniel Lüttgens

Daniel Lüttgens
Weitere blogartikel
{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}

Sie haben Beratungsbedarf oder wünschen ein Angebot zum Datenschutz?

>