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Verpflichtungen des Arbeitgebers im Bezug auf Dienstwagen – Welche Verpflichtungen hat der Unternehmer gegenüber seinen Mitarbeitern, die Dienstwagen fahren?

27. Juli 2020

Verpflichtungen des Arbeitgebers im Bezug auf Dienstwagen

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern einen Firmenwagen zur Verfügung stellen, gilt es einige Dinge zu beachten. Die wichtigsten Umsetzungspunkte ergeben sich aus der DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“. Im ersten Schritt müssen Sie sich davon in Kenntnis setzen, ob Ihr Mitarbeiter überhaupt einen PKW fahren darf. Grundvoraussetzungen dafür sind:

  • Mindestens 18 Jahre
  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis
  • geistige und körperliche Gesundheit

Anschließend folgt die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter nach §35 DGUV Vorschrift 70 in der Benutzung bzw. Führung eines Fahrzeugs. Dieser Schritt scheint lapidar, ist aber zur Enthaftung der Geschäftsführung wichtig. Sollte einer Ihrer Mitarbeiter in einen Unfall verwickelt werden, den er wohlmöglich sogar selbst verursacht hat, könnten Sie bei fehlender Unterweisung haftbar gemacht werden. Um dem entgegen zu wirken, müssen Sie Ihre Mitarbeiter in der Benutzung des Dienstwagens unterweisen. Hier sollten bestimmte Themen, wie zum Beispiel Verkehrssicherheit, Sicherheitseinrichtungen oder auch Fahrzeugbeleuchtung eine Rolle spielen.

Dienstwagen-Pflichten-des-Arbeitgebers

Eine gute Methode, um die Unterweisung durchzuführen, ist die Onlineunterweisung der exkulpa gmbh. Hier werden alle Punkte, die unterwiesen werden müssen, angesprochen und verständlich erklärt. 

Ein weiterer, wichtiger Punkt in Sachen Verpflichtungen des Arbeitgebers im Bezug auf Dienstwagen ist der Fahrauftrag, der dem jeweiligen Mitarbeiter ausgestellt werden muss. Fahraufträge sind an Mitarbeiter und Fahrzeug gebunden, das heißt, dass nicht jeder Mitarbeiter mit einem Fahrauftrag jedes Fahrzeug fahren darf, sondern für alle Fahrzeuge separate Beauftragungen vorhanden sein müssen. Ein Muster für einen solchen Fahrauftrag stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wenn Sie diese Punkte abgearbeitet haben, könne Sie Ihre Mitarbeiter mit einem ruhigen Gewissen auf die Straße lassen, aber Ihre Arbeit ist damit für Sie noch nicht beendet. Denken Sie daran, dass Sie halbjährlich kontrollieren, ob Ihre Mitarbeiter mit Fahrauftrag weiterhin im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Prüfen Sie, ob die intervallmäßigen Inspektionen auch eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 beinhalten. Bei dieser Kontrolle werden alle Komponenten des Fahrzeuges überprüft. Es reicht also nicht, wenn regelmäßig eine Hauptuntersuchung zum Beispiel beim TÜV durchgeführt wird. 

Bei Fragen steht Ihnen das Team Arbeitssicherheit gerne zur Verfügung.

Marc Tangerding

Marc Tangerding
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