Hat sich Ihr Unternehmen mit einem Pandemieplan zu Covid-19 vorbereitet?

03. November 2020

Nach dem Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28.10.2020 wurde festgelegt, dass alle Unternehmen in Deutschland eine betriebliche Pandemieplanung durchführen und vorweisen müssen. In diesem Sinne braucht jedes Unternehmen einen Pandemieplan zu Covid-19. Jeder Arbeitgeber hat die Verantwortung, seine Mitarbeiter vor Infektionen zu schützen, um ein sicheres Arbeiten in der Industrie, Handwerk oder im Mittelstand zu gewährleisten. Dieser Pandemieplan basiert auf einer angepassten Gefährdungsbeurteilung.

Eine Pandemie ist ein Ereignis, welches sich immer weiterentwickelt, zeitlich und räumlich aber nicht begrenzt ist. Um eine weitere Ausbreitung der Krankheitserreger wie z.B. das SARS-CoV-2 Virus zu verhindern, ist es erforderlich, die Kontakte der Bevölkerung erheblich zu reduzieren, um die Zahl der Neuinfektionen zu verringern. Ziel sollte sein, diese Infektionsdynamik zu verhindern.

Was können Sie als Unternehmer und Arbeitgeber unterstützend zum Pandemieplan zu Covid-19 beitragen?

Jeder Unternehmer sollte ein Planung entwickeln, wie er seine Mitarbeiter und die Familien gesundheitlich schützen kann und wie er den Betrieb in dieser Zeit wirtschaftlich und produktiv weiterlaufen lassen kann.

Eine Sammlung von Handlungsanweisungen für das Eintreten der Pandemie nennt man Pandemieplan. Dadurch, dass sich das Virus innerhalb der Bevölkerung oder der Belegschaft ausbreiten kann, können gleichzeitig viele Beschäftigte erkranken. Darauf sollte ein Unternehmen flexibel reagieren können.

Wegen vieler auftretenden Fragen während der Pandemie, müssen vorweg die Ansprechpartner im Betrieb zur Beantwortung der Fragen festgelegt werden. Diese können die Geschäftsführer, Arbeitsmediziner, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Mitarbeiter der Personalabteilung und des Betriebsrates sein. Weiter stehen auch die Unfallversicherungsträger und das Gesundheitsamt zur Verfügung.

Danach sollten die Mitarbeiter und Beschäftigten zum Thema informiert werden. Dazu sollten alle im Betrieb mit den Vorbeugungsmaßnahmen vertraut sein. Es wird durch den Arbeitgeber festgelegt, wie die interne Kommunikation erfolgt. Dazu können Informationen über einen klassischen Aushang erfolgen. Heutzutage wird für den Informationsfluss auch das Intranet hinzugezogen. Je mehr sachliche und klare Anweisungen für den Mitarbeiter erfolgen, desto mehr wird eine Paniksituation vermieden.

Weiterhin ist ein Hygieneplan vom Arbeitgeber zu erarbeiten, den die Mitarbeiter mit unterstützen sollen.

Kostenlose Vorlage für einen Pandemieplan zu Covid-19:

Pandemieplan zu Covid-19 - Die Aufgaben des Arbeitgebers sind in dieser Situation:

  • Ansprechpartner festlegen
  • Mitarbeiter ausreichend informieren
  • Ausreichende Bereitstellung von geeigneten Hautreinigungs- und Pflegemittel für die Hände
  • Rechtzeitige Beschaffung und Bevorratung von Materialien wie Desinfektionsmittel, persönliche Schutzausrüstung wie Schutzhandschuhe oder Atemschutzmasken und Mund-Nasen-Masken
  • Aufstellung von Desinfektionsmittelspender
  • Homeoffice ermöglichen
  • Ausreichende Hygieneabfallbehälter zur Entsorgung von Tüchern, Mundschutz aufstellen und diese regelmäßig entleeren
  • Häufigeres Reinigen der sanitären Anlagen
  • Vor Auftreten der Pandemie wird festgelegt, wie die Verfahren der Betreuung der Mitarbeiter bei Krankheitssymptomen sind
  • Unterweisung aller Mitarbeiter zum hygienischen Verhalten und dem Verfahren, wenn Krankheitssymptome während der Arbeit auftreten.

Erfahren Sie mehr über die Aufgaben des Arbeitgebers in unserem Blogartikel zum Thema "Was muss der Arbeitgeber im Arbeitsschutz zu COVID-19 tun?".

Covid-19-Pandemieplan-fuer-Ihr-Unternehmen

Die Aufgaben der Mitarbeiter zum Verhalten am Arbeitsplatz sind:

  • Unnötigen Hand- und Körperkontakt vermeiden
  • Häufiges Händewaschen und Desinfizieren nach Kontakt mit Gegenständen
  • Vermeiden vom unbewussten Berühren von Nase, Mund und Augen
  • Den notwendigen, vorgeschriebenen Mindestabstand einhalten
  • Husten und Nießen in die Armbeuge
  • Sofortige Meldung, wenn Kontakt zu einem Erkrankten entstanden ist (z.B. Corona Warn App – mit erhöhtem Risiko)
  • Sofortige Meldung, wenn Familienangehörige erkrankt sind
  • Tragen einer Atemschutzmaske (Mund-Nasen-Maske)

Nach dem Arbeitsschutzgesetz §§15 und 16 haben die Mitarbeiter eine Mitwirkungspflicht und sind in der Pflicht, den Arbeitgeber dahingehend zu unterstützen.
Weiter sollte geprüft werden, ob während der Pandemiezeit die geplanten Dienstreisen oder Tagungen durch eine Telefon- oder Videokonferenz ersetzt werden können.
Vorweg hat der Unternehmer auch die Geschäfts- und Arbeitsabläufe bei Personalausfällen zu organisieren. Dazu ist ein geplanter Personaleinsatz durch eine Vertreterregelung zu ermöglichen, damit ein Weiterarbeiten gewährleistet wird.

Es gilt:

„Ihre Produktion bzw. Ihre Dienstleistungen sowie alle damit verbundenen administrativen Aufgaben müssen aufrecht erhalten bleiben. Mögliche Vertragsstrafen können dadurch vermieden werden."

Um in Produktionsbetrieben die Produktion aufrechtzuerhalten, müssen Zulieferer, Speditionen, Kunden und alle dazugehörigen Partner rechtzeitig eingeplant und informiert werden.

Während und nach der Pandemiezeit sollte der Arbeitgeber seine Pandemieplanung ständig aktualisieren. Kontrollieren sie regelmäßig, ob die Planung aktuell ist. Passen sie bei Personalwechsel die Namen der Ansprechpartner für die jeweiligen Maßnahmen an und berücksichtigen sie die aktuellen Entwicklungen und Empfehlungen der Gesundheitsbehörden.

Hat Ihnen Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit zu all dem nichts gesagt?

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Übrigens: Achten Sie bitte auch auf die länderspezifischen Vorgaben und Verordnungen.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter:

Marc Tangerding

Marc Tangerding
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