Cannabislegalisierung 2024: Neue Herausforderungen im Arbeitsschutz für Unternehmen

28. März 2024 - Minuten Lesezeit

Am 01. April 2024 schlägt in Deutschland ein neues Kapitel auf, denn ab diesem Datum tritt das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft. Dieses Gesetz erlaubt den Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene zu Freizeitzwecken. Diese Entwicklung wird sich nicht nur auf den Konsum von Cannabis in der Freizeit auswirken, sondern stellt auch Unternehmen vor neue Herausforderungen in Bezug auf die Arbeitssicherheit bzw. den Arbeitsschutz. In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit den Auswirkungen der Cannabislegalisierung auf Unternehmen und was Arbeitgeber in Bezug auf Sicherheit und Wohlergehen ihrer Mitarbeiter beachten müssen.

Erstellung einer Betriebsvereinbarung

Mit Inkrafttreten des CanG sollten Unternehmen eine Betriebsvereinbarung erstellen oder bereits vorhandene überarbeiten. Hierbei müssen klare Regelungen und Richtlinien zum Konsum von Cannabis während der Arbeitszeit und am Arbeitsplatz festgelegt werden. Ähnlich den Bestimmungen zu Alkohol am Arbeitsplatz muss definiert werden, was den Mitarbeitern erlaubt ist und welche Konsequenzen bei Zuwiderhandlung drohen.

Wichtig! Ist ein Betriebsrat im Unternehmen vorhanden, muss dieser zwingend in die Erstellung oder Überarbeitung der Betriebsvereinbarung einbezogen werden!

Schulung der Führungskräfte

Führungskräfte spielen eine Schlüsselrolle bei der Implementierung der neuen Regelungen. Sie müssen in Bezug auf das geänderte Gesetz geschult werden, um rechtliche Aspekte zu verstehen und ihren MitarbeiterInnen klar kommunizieren zu können. Zudem ist es wichtig, dass sie in der Lage sind, Anzeichen von Beeinträchtigung am Arbeitsplatz zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Das Arbeitsschutzgesetz führt aus:

§ 15 Pflichten der Beschäftigten

(1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.

Deutlicher wird die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“:

§ 15 Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten

[…]

(2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.

(3) Absatz 2 gilt auch für die Einnahme von Medikamenten.

Wer durch Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenkonsum sich oder anderen schadet oder Gefährdungen aussetzt, kann zur Rechenschaft gezogen werden.

Lässt der Arbeitgeber Beschäftigte wissentlich berauscht arbeiten, so ist auch er in der Verantwortung. 

Unabhängig hiervon bestehen inzwischen in vielen Unternehmen Betriebsvereinbarungen zum Alkoholkonsum am Arbeitsplatz. Diese kann auf den Cannabiskonsum ausgeweitet werden. Wer gegen ein hier festgelegtes Alkohol- oder Cannabisverbot verstößt, riskiert seinen Arbeitsplatz!

Sensibilisierung der Mitarbeiter

Auch die Mitarbeiter selbst müssen über die Änderungen und die damit verbundenen betrieblichen Regeln informiert werden. Hierbei geht es nicht nur um die Kenntnis der neuen Richtlinien, sondern auch um die Aufklärung über die potenziellen Risiken des Cannabiskonsums, insbesondere im beruflichen Umfeld.

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Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung

Cannabiskonsum kann, ähnlich wie Alkohol, die Leistungsfähigkeit und Wahrnehmung beeinträchtigen. Daher müssen Unternehmen ihre Gefährdungsbeurteilungen überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um sicherzustellen, dass alle Risiken minimiert werden. Dies gilt besonders für Branchen und Tätigkeiten, bei denen Sicherheit eine besonders große Rolle spielt, wie z.B. im Baugewerbe, beim Führen von Maschinen oder im Transportwesen.

CBD-Öl in der Pause_Arbeitsschutz Cannabis Legalisierung

Einführung von Drogenscreenings

Einige Unternehmen könnten die Einführung von Drogenscreenings am Arbeitsplatz in Betracht ziehen, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter während der Arbeitszeit nicht unter dem Einfluss von Cannabis stehen. Jedoch bewegt man sich hierbei in einem sensiblen rechtlichen Rahmen, insbesondere in Bezug auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte. Die Durchführung von Drogenscreenings kann, sowie das Alkohol- und Cannabisverbot, in einer Betriebsvereinbarung verankert werden.

Förderung einer Kultur der Fürsorge

Letztlich haben Unternehmen die Verantwortung, eine gesunde Arbeitsumgebung zu fördern. Dies beinhaltet den offenen Dialog und präventive Maßnahmen zur Suchtprävention. Programme zur Gesundheitsförderung und psychosoziale Unterstützungsangebote können hierbei eine positive Rolle spielen.

Fazit

Die bevorstehende Legalisierung von Cannabis in Deutschland fordert Unternehmen auf, ihre Arbeitsschutzrichtlinien noch einmal genau unter die Lupe zu nehmen. Durch die Anpassung interner Regelungen u.a. Erstellung einer Betriebsvereinbarung, die Schulung von Führungskräften, die Sensibilisierung der Mitarbeiter, die Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilungen und das mögliche Einführen von Drogenscreenings müssen die Weichen für eine sichere und gesundheitsförderliche Arbeitsumgebung neu gestellt werden.


Wichtig ist ein ausgewogener Ansatz, der den Schutz der Mitarbeiter ohne Einschränkung deren Privatsphäre gewährleistet. Unternehmen, die proaktiv handeln und eine Kultur der Fürsorge und des Respekts fördern, werden gut aufgestellt sein, um den neuen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen.

Antonia Janßen

Antonia Janßen
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