Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) ist für deutsche Unternehmen keine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Doch während die Notwendigkeit außer Frage steht, stehen Geschäftsführer und HR-Verantwortliche oft vor der strategischen Wahl: Soll eine interne Lösung etabliert oder ein externer Dienstleister beauftragt werden?
Häufig herrscht der Irrglaube vor, dass mit der Bestellung einer SiFa auch die gesamte Verantwortung für den Arbeitsschutz delegiert wird. Dieser Artikel klärt die Rollenverteilung, analysiert die Vor- und Nachteile beider Modelle und zeigt auf, warum moderner Arbeitsschutz weit mehr ist als eine lästige Compliance-Vorgabe.
Die Rolle der SiFa: Berater statt Entscheidungsträger
Ein weitverbreitetes Missverständnis in der Führungsebene ist die Annahme, die Fachkraft für Arbeitssicherheit trage die rechtliche Verantwortung für Unfälle oder Versäumnisse. Rechtlich gesehen fungiert die SiFa jedoch primär als Stabsstelle und Coach.

Wer haftet im Ernstfall?
Die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz im Betrieb bleibt unübertragbar beim Arbeitgeber (§ 3 ArbSchG). Die SiFa berät, unterstützt und schlägt Maßnahmen vor. Die Entscheidung, ob diese Maßnahmen umgesetzt werden – und damit auch die Haftung für deren Nichtumsetzung – verbleibt bei der Unternehmensleitung.
Die SiFa haftet lediglich im Rahmen ihrer Beratungspflicht. Das bedeutet: Berät sie fehlerhaft oder erkennt offensichtliche Mängel nicht, kann sie in Regress genommen werden. Schlägt sie jedoch eine Schutzmaßnahme vor und der Chef lehnt diese aus Kostengründen ab, liegt das Haftungsrisiko allein beim Unternehmer.
Interne vs. Externe SiFa: Ein strategischer Vergleich
Die interne Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Schlussfolgerung
Die Entscheidung für ein Modell hängt von der Betriebsgröße, der Komplexität der Gefährdungen und der Unternehmenskultur ab.
Wirtschaftlicher Nutzen: Arbeitsschutz als Prozessbeschleuniger
Arbeitssicherheit wird oft nur als Kostenfaktor wahrgenommen. Wer jedoch vom reinen „Muss“ zum „Nutzen“ wechselt, erkennt den direkten Einfluss auf die Produktivität.
Guter Arbeitsschutz glättet Betriebsprozesse. Jeder Arbeitsunfall zieht eine Kette von Störungen nach sich: Stillstand von Maschinen, langwierige Unfallanalysen, Meldungen an die Berufsgenossenschaft und – am schwerwiegendsten – den Ausfall von qualifiziertem Personal.
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Prävention reduziert indirekte Kosten
Die Auswahl der externen SiFa: Mehr als nur Fachwissen
Wenn die Entscheidung für einen externen Partner fällt, sollten Unternehmen nicht nur auf das Honorar achten. Die fachliche Qualifikation ist die Basis, doch für den Erfolg im Betrieb sind zwei weitere Faktoren entscheidend:
1. Branchenerfahrung
Arbeitsschutz im Büro unterscheidet sich fundamental von der Sicherheit in einer Gießerei oder einem Logistikzentrum. Der Dienstleister muss die spezifischen Gefahren Ihrer Branche kennen.
2. Chemie und Soft Skills
Dies ist der am häufigsten unterschätzte Punkt. Die beste Gefährdungsbeurteilung nützt nichts, wenn die Fachkraft die Belegschaft bei Unterweisungen nicht erreicht. Eine SiFa muss moderieren, motivieren und auch mal unangenehme Wahrheiten gegenüber der Geschäftsführung diplomatisch, aber klar kommunizieren können. Wenn die „Chemie“ nicht stimmt, wird Arbeitsschutz als Schikane wahrgenommen statt als Unterstützung.

Checkliste: Auswahlkriterien für eine externe SiFa
Bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen, sollten Sie folgende Punkte prüfen:
Fazit
Die Wahl zwischen einer internen und einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine Entscheidung über die strategische Ausrichtung Ihres Risikomanagements. Während interne Kräfte durch Nähe punkten, bieten externe Dienstleister eine überlegene Ausfallsicherheit, objektive Expertise und meist eine höhere Rechtssicherheit durch standardisierte Prozesse.
Unsere Empfehlung: Überprüfen Sie Ihre aktuelle Gefährdungslage. Wenn Sie feststellen, dass Arbeitsschutz bei Ihnen lediglich „nebenbei“ läuft oder die Dokumentation lückenhaft ist, sollten Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit einem externen Dienstleister führen. Achten Sie dabei besonders auf die kommunikativen Fähigkeiten der Fachkraft – denn Arbeitsschutz gelingt nur, wenn er von der gesamten Belegschaft gelebt wird.
FAQ: Häufige Fragen zum Arbeitsschutz
In kleinen Betrieben (je nach BG bis zu 50 Mitarbeiter) kann der Unternehmer den Arbeitsschutz selbst steuern. Dies geht jedoch nicht „per Handschlag“. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer speziellen Motivations- und Informationsschulung der Berufsgenossenschaft. Hierbei trägt der Unternehmer die volle Verantwortung und muss sich bei Bedarf externe punktuelle Beratung (z.B. durch Betriebsärzte) einholen.
Die Einsatzzeiten richten sich nach der DGUV Vorschrift 2. Sie teilen sich in eine Grundbetreuung (festgelegt nach Branche und Mitarbeiterzahl) und eine betriebsspezifische Betreuung (individuell nach Gefährdungslage) auf. Ein externer Dienstleister errechnet diese Zeiten rechtssicher für Sie.
Davon ist dringend abzuraten. Bei fehlender Bestellung drohen Bußgelder durch die Aufsichtsbehörden. Im Falle eines schweren Arbeitsunfalls drohen zudem Regressforderungen der Berufsgenossenschaft sowie strafrechtliche Konsequenzen für die Geschäftsführung wegen Organisationsverschuldens.
Maike Müller

