Arbeitssicherheit

im Betrieb

Effektive Arbeitssicherheit im Betrieb ist der Schlüssel zu gesunden Mitarbeitern und nachhaltigem Unternehmenswachstum. Reduzieren Sie Arbeitsunfälle, steigern Sie die Produktivität und erfüllen Sie gesetzliche Vorgaben. Unsere Experten unterstützen Sie bei allen Fragen zum Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz.

Arbeitssicherheit im Betrieb ist heute für jedes Unternehmen unverzichtbar, unabhängig von Branche oder Größe. Denn grundsätzlich ist jeder Unternehmer, der einen Mitarbeiter beschäftigt, im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) dazu verpflichtet, umfassendeSicherheitsmaßnahmen für seine Mitarbeiter in die Wege zu leiten. Diese erstrecken sich auf technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen (TOPs). Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die komplexen Vorschriften zur Arbeitssicherheit umzusetzen. Professionelle Unterstützung hilft, gesetzliche Anforderungen effizient zu erfüllen und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.

Überblick über unsere Leistungen im Arbeitsschutz

  • Kostenlose Sicherheitsanalyse 
    Umfassende Gratis-Review Ihrer internen Arbeitssicherheitsmaßnahmen
  • Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
    Professionelle Übernahme und Unterstützung Ihrer Arbeitssicherheit im Betrieb
  • Jährliche online Arbeitssicherheitsunterweisungen
    Rechtskonforme jährliche online Arbeitssicherheitsunterweisungen für maximale Arbeitssicherheit im Betrieb
  • Ausbildung zu Sicherheitsbeauftragten und Präsenzschulungen
    Alternativ individuelle Arbeitssicherheitsunterweisungen vor Ort und auf Wunsch Ausbildung Ihrer Mitarbeiter zu qualifizierten Sicherheitsbeauftragten
  • Gefährdungsbeurteilung
    Erstellung detaillierter Analysen zur Risikominimierung am Arbeitsplatz

Typische Herausforderungen für Unternehmer bei Arbeitssicherheit im Betrieb

Jedes Unternehmen steht vor der Herausforderung, die Arbeitssicherheit im Betrieb effizient und gesetzeskonform zu gestalten. Oftmals stellt sich die Frage, ob interne Sicherheitsfachkräfte ausreichen oder ob externe Expertise zur Prozessoptimierung notwendig ist.

Arbeitssicherheits-Hürden im Unternehmeralltag

Als Geschäftsführer stehen Sie vor der Schwierigkeit, rechtliche Vorschriften zum Arbeitsschutz einzuhalten und gleichzeitig die Zufriedenheit und Bindung Ihrer Mitarbeiter zu erhöhen. Sie suchen nach Wegen, wie sich Sicherheitsmaßnahmen nahtlos in den Unternehmensalltag integrieren lassen, haben jedoch Bedenken hinsichtlich der Kosten, der Auswirkungen auf die Produktivität und der langfristigen Effizienz.

Die Folge: Die komplexen Anforderungen an die Arbeitssicherheit im Betrieb führen häufig zu Überlastung und Frustration bei Führungskräften. Diese Belastung veranlasst sie, externe Unterstützung zu suchen, um strategisches Wachstum sowie die Mitarbeiterzufriedenheit sicherzustellen – und genau hier bietet exkulpa die maßgeschneiderte Lösung.

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Die Herausforderungen im Bereich Arbeitsschutz können überwältigend sein. Wenn Sie nach einer zuverlässigen Lösung suchen, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten und gleichzeitig die Produktivität und Zufriedenheit in Ihrem Unternehmen zu steigern, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Das umfasst die Arbeitsschutzberatung für

Ihr Unternehmen

Profitieren Sie von unseren ganzheitlichen Arbeitsschutzlösungen, die Ihre Unternehmenssicherheit stärken. Entdecken Sie im Folgenden unsere spezialisierten Leistungen, die je nach Bereich individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden können.

Review - Kostenlose Analyse Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit 

Wie gut ist Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit wirklich aufgestellt? Nutzen Sie die kostenlose Review von exkulpa, um die Effektivität Ihrer Sicherheitsmaßnahmen zu maximieren und potenzielle Schwachstellen zu identifizieren – Sichern Sie sich hier Ihre kostenfreie Analyse!

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Suchen Sie nach umfassender Expertise im Bereich Arbeitssicherheit? Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet exkulpa Ihnen das Know-How, welches Sie benötigen, um arbeitsschutzrechtliche Vorschriften effektiv zu erfüllen und so den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen auf ein erstklassiges Niveau zu heben.


Entscheiden Sie sich dafür, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit extern zu bestellen und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten und helfen Ihnen, Risiken zu eliminieren und ein rechtskonformes, sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.


Unsere Expertise wird durch ein innovatives digitales Arbeitsmanagementsystem ergänzt, das Ihnen jederzeit Zugriff auf relevante Unterlagen und Informationen ermöglicht. Dieses System perfektioniert die Zusammenarbeit und erhöht die Effizienz unserer Beratungsleistungen.


Mit unserer professionellen Unterstützung und digitalen Lösungen können Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir uns um die Einhaltung aller relevanten Arbeitsschutzvorschriften kümmern.

Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter

Lt. §12 Arbeitsschutzgesetz ist die gesetzliche Sicherheitsunterweisung Pflicht, d.h. Sie als Arbeitgeber müssen dafür Sorge tragen, dass Ihre Mitarbeiter regelmäßig – einmal pro Jahr – in der Arbeitssicherheit unterwiesen werden. Genauso ist die Teilnahme an der Sicherheitsunterweisung Pflicht für Arbeitnehmer.


Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Unternehmen dieser gesetzlichen Verpflichtung zielführend und zuverlässig nachkommt.


Ob jährliche Sicherheitsunterweisung im Büro, in der Werkstatt oder der Produktion

Verbessern Sie den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen mit den flexiblen und gesetzeskonformen Online Arbeitssicherheitsunterweisungen unserer hauseigenen exkulpa Akademie.


Die digitale Sicherheitsunterweisung ermöglicht es Ihren Mitarbeitern, jederzeit und von überall aus zu lernen, was nicht nur die Arbeitssicherheit im Betrieb erhöht, sondern auch Ihre betrieblichen Abläufe entlastet. 


Nutzen Sie die Möglichkeit, einen kostenlosen Testaccount anzufordern oder buchen Sie die Sicherheitsunterweisungen direkt über unsere Website. 

Ausbildung zu Sicherheitsbeauftragten und Präsenzschulungen

Wirksame Schulungslösungen für optimale Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen. Unser Highlight: Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten in nur einem Tagesseminar (6 Stunden), zugeschnitten auf Ihre Unternehmensanforderungen.


Als Alternative zu Online-Unterweisungen bieten wir zudem Präsenzschulungen direkt vor Ort durch unsere Arbeitssicherheitsexperten an. Die Schulungen erfüllen die gesetzlichen Anforderungen gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz.


Sowohl unsere Präsenz- als auch Online-Schulungen gewährleisten die zuverlässige Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und stärken nachhaltig Ihre betriebliche Sicherheitskultur.

Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein essenzieller Bestandteil der Arbeitssicherheit im Betrieb und wird von unseren Arbeitssicherheit Experten mit höchster Präzision durchgeführt, um potenzielle Bedrohungen am Arbeitsplatz zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Minimierung dieser Gefahren zu entwickeln. 


Unsere Fachkräfte erstellen umfassende, gesetzeskonforme Beurteilungen, die individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind. Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung und das Fachwissen von exkulpa, um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen, das Ihre Ressourcen schont und Ihr Kerngeschäft entlastet.

Ist Ihr Unternehmen wirklich gut geschützt? Kostenlose Analyse für mehr Sicherheit

Nutzen Sie unsere kostenfreie Review, um potenzielle Risiken in Ihrem Betrieb frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Unsere Experten überprüfen Ihre aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und bieten maßgeschneiderte Empfehlungen zur Verbesserung Ihrer Arbeitsschutzstandards. Ergreifen Sie die Initiative und sichern Sie sich einen Wettbewerbsvorteil durch verbesserte Arbeitsbedingungen für Ihre Mitarbeiter.

Umfassende Informationen

Unsere Experten führen eine gründliche Bedarfsanalyse durch, um festzustellen, welche arbeitssicherheitsrechtlichen Vorschriften für Ihr Unternehmen relevant sind. Unternehmer haften persönlich, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigen. Wir behalten Ihre Sicherheit im Auge.


Soll-Zustand-Check

Wenn bereits eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist, prüft unser exkulpa Team, ob die Leistungen fachgerecht sind und Sie unternehmerisch entlasten, d.h. ob Ihre Investition auch wirklich ihrem Wert entspricht.



Unverbindliches Angebot

Auf Wunsch erhalten Sie nach der Übermittlung der Analyseergebnisse zu Ihrem Unternehmen ein unverbindliches Angebot. Damit können Sie Ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen und möglicherweise sogar Kosten senken.




Profitieren Sie von den Vorteilen der exkulpa und unserer Arbeitsschutzberatung

Entdecken Sie die Vorteile der exkulpa und heben Sie den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen mit Hilfe unserer Expertise auf ein neues Niveau. Unsere innovativen Lösungen helfen Ihnen, Risiken zu minimieren und eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen.

Maßgeschneiderte Betreuung mit Gratis-Sicherheitsanalyse

Wir bieten flexible Betreuungs-modelle, die sich präzise an Ihren Unternehmensrhythmus anpassen. Profitieren Sie von unserem kostenlosen Erstgespräch inklusive  einer umfassenden Review Ihrer aktuellen Arbeitsschutzmaßnahmen. Diese individuelle Beratung ermöglicht es uns, Ihren spezifischen Bedarf genau zu ermitteln. Unser Ansatz garantiert Ihnen maximale Effizienz bei minimalen Kosten.



Innovationsvorsprung durch (digitale) Expertenberatung

Nutzen Sie das Fachwissen unserer Arbeitssicherheit Spezialisten kombiniert mit innovativem online Arbeitssicherheitsmanagementsystem. Greifen Sie jederzeit auf relevante Unterlagen zu und stärken Sie Ihre Unternehmenskultur durch optimierte Arbeitssicherheit. Unsere Kombination aus Expertenberatung und digitalen Tools hilft Ihnen, nachhaltige Sicherheitsstrategien zu entwickeln, die Mitarbeiterbindung fördern und langfristigen Erfolg sichern.


Kosteneffizienz durch Outsourcing

Reduzieren Sie Ihre internen Kosten und steigern Sie die Wirtschaftlichkeit durch die Auslagerung von Arbeitsschutzaufgaben an unsere spezialisierten Fachkräfte. Unsere Dienstleistungen sind darauf ausgelegt, Ihre betrieblichen Abläufe zu verbessern und gleichzeitig die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. So können Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.



Flexible Schulungslösungen für gesetzeskonforme Arbeitssicherheit im Betrieb

Unser vielseitiges Angebot vereint persönliche Expertenberatung mit innovativen Schulungskonzepten. Von digitalen Sicherheitsunterweisungen über individuelle Präsenzschulungen bis hin zur kompakten Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten in nur einem Tag - wir bieten passgenaue Lösungen für Ihren Betrieb. So erfüllen Sie gesetzliche Vorgaben und optimieren gleichzeitig Ihre betrieblichen Abläufe durch flexible, bedarfsgerechte Lernmöglichkeiten für Ihre Mitarbeiter.

Gesteigerte Produktivität durch integrierten Arbeitsschutz

Unsere proaktive Beratung integriert technische, organisatorische und personenbezogene (TOP) Maßnahmen nahtlos in Ihre Betriebsabläufe. Die effektive Implementierung eines Arbeitsschutzmanagementsystems bewirkt verbesserte Arbeitsbedingungen, höhere Mitarbeiterzufriedenheit und gesteigerte Produktivität.






Rechtssicherheit und Compliance

Unser Expertenteam der exkulpa sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen mit der Evolution rechtlicher Vorschriften Schritt hält. Wir bieten zeitnahe Beratung zu neuen Anforderungen. So gewährleisten wir Ihre Rechtssicherheit und stärken Ihre Position als verantwortungsbewusste Führungskraft.






Auszug unserer zufriedenen Kunden

im Bereich Arbeitssicherheit

BeWo Heinsberg
Go GmbH
VAN HAM
Drei Fachleute in Schutzkleidung und Anzügen bei der Arbeitsschutzberatung in einem Lagerhaus, mit Fokus auf Sicherheitsstrategien.

Kosten für die individuelle Arbeitsschutzberatung in Ihrem Unternehmen

Die Arbeitsschutzanforderungen variieren je nach Unternehmen, weshalb wir keine pauschalen Preise im Voraus angeben können.
 
Unsere maßgeschneiderte Betreuung wird anhand der DGUV-Vorschrift 2 ermittelt, die zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung unterscheidet. Die Kosten richten sich nach den spezifischen Anforderungen dieser Vorschrift und somit nach den individuellen Bedürfnissen Ihres Unternehmens.

Um Ihnen Planungssicherheit zu bieten, haben wir zusätzlich ein attraktives Flatrate-Modell entwickelt. Dieses ermöglicht Ihnen, unsere umfassenden Beratungsleistungen zu einem festen monatlichen Preis in Anspruch zu nehmen - inklusive regelmäßiger Vor-Ort-Begehungen sowie ausführlicher Berichterstattung und Dokumentation. 

So profitieren Sie von einer DGUV-konformen Betreuung ohne versteckte Zusatzkosten und können sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Faktoren zur Kostenberechnung für die Arbeitsschutzberatung

  • Anzahl der Mitarbeiter und Standorte
  • Unternehmensgröße und Internationalität
  • Branchenspezifische Anforderungen und Risikoprofil
  • Notwendigkeit von regelmäßigen Audits und Inspektionen
  • Erforderliche Dokumentation und Berichterstattung

Ihr einfacher Weg zur umfassenden Arbeitsschutzberatung 

Schritt 1: Unverbindliche Anfrage über unser Kontaktformular

Beginnen Sie Ihren Weg zur umfassenden Arbeitsschutzberatung bei exkulpa mit einer unverbindlichen Anfrage über unser Kontaktformular. Sie haben zudem die Möglichkeit, eine kostenlose Sicherheitsanalyse (Review) anzufordern, die Ihnen beim Erstgespräch einen Einblick in den aktuellen Stand Ihrer Arbeitssicherheit bietet.

Schritt 2: Kostenloses Erstgespräch inkl. Gratis-Review - vor Ort oder online

Im zweiten Schritt laden wir Sie zu einem kostenlosen Erstgespräch ein, das entweder vor Ort oder online stattfinden kann. Dabei besprechen wir sowohl Ihre aktuellen Arbeitsschutzmaßnahmen als auch die Möglichkeiten für eine zukünftige Beratungsleistung der exkulpa im Bereich Arbeitsschutz.

Schritt 3: Individuelles Angebot zugeschnitten auf Ihr Unternehmen und Ihren Bedarf

Im Anschluss an das Beratungsgespräch erstellen wir Ihnen auf Wunsch ein passgenaues Angebot, welches genau auf Ihr Unternehmen und Ihren spezifischen Bedarf abgestimmt ist. So erhalten Sie eine faire, transparente und planbare Kostenstruktur für Ihre Arbeitssicherheitsbetreuung.

Schritt 4: Sofortiger Start der Beratung zur Umsetzung der Arbeitssicherheitmaßnahmen

Mit voller Tatkraft beginnen wir direkt mit der Umsetzung der maßgeschneiderten Beratung sowie Umsetzung geeigneter Arbeitsschutzstrategien. Unser engagiertes Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um gemeinsam mit Ihnen bestmögliche Sicherheitsmaßnahmen zu entwickeln. So kann Ihr Unternehmen, mit vollem Fokus auf das Kerngeschäft, optimale Arbeitsbedingungen für Ihre Mitarbeiter sowie maximale Produktivität erzielen.

Erhalten Sie ein kostenloses Erstgespräch, um Ihren individuellen Bedarf zu ermitteln.

Sprechen Sie ganz unverbindlich mit einem unserer Arbeitssicherheit Berater - unkompliziert über Telefon / Videokonferenz oder direkt bei Ihnen vor Ort!

Häufige Fragen zu Arbeitssicherheit im Betrieb

Die Arbeitssicherheit im Betrieb ist ein komplexes Thema, das viele Fragen aufwerfen kann. In unseren FAQs finden Sie Antworten auf häufige Anliegen unserer Kunden und erhalten wertvolle Informationen zur Verbesserung der Sicherheit in Ihrem Unternehmen. Sollten Sie spezifische Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, zögern Sie nicht, uns jederzeit über unser Kontaktformular zu kontaktieren.

Was ist betrieblicher Arbeitsschutz und warum ist er wichtig?

Als betrieblicher Arbeitsschutz werden die Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen verstanden. Das angestrebte Ziel ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten (z.B. durch Eliminierung von Gefahren, zusätzlichen Schutzmaßnahmen, Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)).


Dies ist im §3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) festgelegt.

Welche gesetzlichen Verpflichtungen haben Betriebe im Bereich Arbeitsschutz?

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, die Organisation des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes von Beschäftigten zu gewährleisten. Der Unternehmer hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und diese, falls erforderlich, an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen.

Egal in welchem Bereich, ob im Büro, auf der Baustelle oder in der Produktion:
Arbeitgeber stehen in der Pflicht, Gefahren für ihre Beschäftigten abzuwenden.
Dazu müssen Unternehmen eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Regelungen zum Arbeitsschutz beachten. Bei Nichteinhaltung können ihnen empfindliche Strafen drohen, vor allem wenn Beschäftigte zu Schaden kommen.

Damit es nicht soweit kommt, gehört es auch zu den Pflichten des Arbeitgebers, die Organisation des Arbeitsschutzes im Unternehmen sicherzustellen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen.

Wer trägt die Hauptverantwortung für Aufbau und Ablauf des betrieblichen Arbeitsschutzes?

Um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu gewährleisten, sind alle möglichen Maßnahmen hinsichtlich des Arbeitsschutzes zu verbessern.

Dahingehend beraten und unterstützen Fachleute (Sifa und Betriebsärzte / Arbeitsmediziner) die Unternehmensleitung bei der betrieblichen Prävention und der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Neben dieser Beratungsfunktion nehmen sie in der Regel auch selbst Aufgaben bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen wahr.

Die Verantwortung, dass alles, was im Arbeitsschutz vorgeschrieben, möglich und zumutbar ist, auch umgesetzt und ständig weiter verbessert wird, verbleibt jedoch beim Arbeitgeber.

Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung der Arbeitsschutzvorschriften?

Bei Nichteinhaltung der Arbeitsschutzvorschriften drohen verschiedene Konsequenzen, die je nach Schwere des Verstoßes variieren können:

Finanzielle Konsequenzen

Bußgelder sind eine häufige Form der Sanktion. Die Höhe kann je nach Art des Verstoßes erheblich variieren:
  • Allgemeine Verstöße können mit Bußgeldern zwischen 3.000 und 10.000 Euro geahndet werden.
  • Bei Verstößen gegen die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) können Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
  • Das Arbeitsschutzgesetz sieht für bestimmte Ordnungswidrigkeiten Bußgelder bis zu 5.000 Euro vor.

Rechtliche Konsequenzen

In schwerwiegenden Fällen können die Konsequenzen über finanzielle Strafen hinausgehen:
  • Bei Schadensfällen, die aus der Nichtbeachtung von Gesetzen und Vorschriften resultieren, können Freiheitsstrafen drohen.
  • Verletzte Mitarbeiter können Schadensersatz-ansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen.

Betriebliche Konsequenzen

Neben finanziellen und rechtlichen Folgen können auch betriebliche Maßnahmen ergriffen werden:
  • In extremen Fällen kann es zu Betriebseinstellungen kommen.
  • Aufsichtsbehörden können eingreifen, da Arbeitnehmer das Recht haben, Verstöße gegen den Arbeitsschutz zu melden.
Es ist wichtig zu beachten, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, sich über die geltenden Arbeitsschutzvorschriften zu informieren und diese konsequent umzusetzen, um schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz?

Der betriebliche Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter in einem Unternehmen ergriffen werden. Die Arbeitssicherheit lässt sich am besten beschreiben, als den Umstand der sich ergibt, wenn die Maßnahmen aus dem Arbeitsschutz vollständig umgesetzt wurden.

Wer ist für die Arbeitssicherheit im Betrieb verantwortlich?

Die Arbeitssicherheit ist durch den Arbeitgeber zu organisieren. Für die Einhaltung der festgelegten Maßnahmen sind die Mitarbeiter jedoch verantwortlich.

Welche Maßnahmen zur Arbeitssicherheit muss der Arbeitgeber treffen?

Grundsätzlich ist jeder Unternehmer, der einen Mitarbeiter beschäftigt, dazu verpflichtet, bestimmte technische, organisatorische und / oder persönliche Maßnahmen zur Arbeitssicherheit zu treffen. Unternehmer haben ihre Mitarbeiter vor allem vor Gesundheitsrisiken und technischen Gefahren, die sich am Arbeitsplatz ergeben können, zu schützen.

Seit 1996 ist das Arbeitsschutzgesetz in Kraft. Es regelt die Aufgaben des Arbeitgebers und Arbeitnehmers im deutschen Arbeitsschutz. Zentrales Instrument des Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung.

Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass die Beschäftigten vor Chemikalien, Krankheitserregern, Gefahrstoffe, Lärm, technischen Risiken, sowie anderen Gefahren, die durch die Arbeit gegeben sind, geschützt sind. Dabei wird der Arbeitsschutz bereits bei der Planung von Arbeitsplätzen im Rahmen der Prävention berücksichtigt. Zudem hat der Arbeitgeber seine Mitarbeiter im Hinblick auf alle Gefährdungen im Betrieb zu unterweisen.

Seit 2013 sind auch psychische Belastungen, die am Arbeitsplatz auftreten können, im Arbeitsschutzgesetz berücksichtigt. Sie müssen ebenfalls im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung beurteilt und bewertet werden.

Ab welcher Unternehmensgröße muss ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden?

Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeiter, die sich im Kollegenkreis um die Arbeitssicherheit kümmern.

Sie ersetzen nicht die Fachkraft für Arbeitssicherheit! In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten muss mindestens ein Sicherheitsbeauftragter bestellt sein. Der Sicherheitsbeauftragte arbeitet ehrenamtlich und sollte ein Mitarbeiter vor Ort sein. Er soll den Unternehmer bei der Durchführung des Unfallschutzes unterstützen, insbesondere indem er sich von der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtung fortlaufend überzeugt.

Die Ausbildung der Sicherheitsbeauftragten ist eine Aufgabe der zuständigen Berufsgenossenschaften, die auch von der betrieblichen Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt werden kann.

Welche Hauptaufgaben hat ein Arbeitsmediziner im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes?

Der Arbeitsmediziner unterstützt, ebenso wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit, in den Fragen zum Arbeitsschutz. Dabei liegt der Schwerpunkt jedoch bei den medizinischen und hygienischen Aspekten. Der Facharzt für Arbeitsmedizin befasst sich hauptsächlich mit der Vorbeugung, Begutachtung und der Behandlung von sogenannten Berufskrankheiten. Als Arbeitsmediziner kann kein "normaler" Hausarzt, sondern nur ein speziell ausgebildeter Arbeitsmediziner bestellt werden.

Warum, in welcher Form und wie oft müssen Mitarbeiter zum Thema Arbeitssicherheit unterwiesen werden?

Der Vorgesetzte hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz angemessen zu unterweisen.

Die Unterweisung soll die Beschäftigten mit möglichen Gefahren bei der Arbeit, den Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren sowie dem richtigen Verhalten nach dem Eintreten von Unfallereignissen vertraut machen.
Die Mitarbeiter müssen mindestens einmal im Jahr zu allen sicherheitsrelevanten Aufgaben ihres Arbeitsplatzes unterwiesen werden.

Diese Unterweisung ist schriftlich festzuhalten und muss von den Unterwiesenen unterschrieben werden.

Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit von neuen Beschäftigten, bei Veränderungen im Aufgabenbereich sowie bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie erfolgen.

Wie melde ich einen Arbeitsunfall?

"Versicherte haben unverzüglich jeden Unfall der zuständigen betrieblichen Stelle zu melden; sind sie hierzu nicht imstande, liegt die Meldepflicht bei dem Betriebsangehörigen, der von dem Unfall zuerst erfährt." 
(DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention, § 28 Absatz 2).

Erfährt der Arbeitgeber von einem meldepflichtigen Wege- oder Arbeitsunfall ist er verpflichtet, diesen dem Unfallversicherungsträger mitzuteilen. Ebenfalls ist eine Kopie der staatlichen Arbeitsschutzbehörde zu übermitteln. Vordrucke des Unfallmeldebogens bieten die Unfallversicherungsträger auf ihren Internetseiten an.

Um einen meldepflichtigen Arbeitsunfall handelt es sich, wenn der behandelnde Durchgangsarzt eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 3 Tagen attestiert.

Welche Vorschriften gelten für die Anzahl der Ersthelfer und die Erste-Hilfe-Ausstattung in Unternehmen?

Es muss jederzeit Erste Hilfe zur Verfügung stehen. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben bei mehr als 20 Mitarbeitern müssen 5 % der ständig anwesenden Mitarbeiter als Ersthelfer ausgebildet sein. In sonstigen gewerblichen Betrieben müssen mindestens (in Abängigkeit von der Betriebsgröße) 10 % betriebliche Ersthelfer sein.
Die Ersthelfernachschulung muss alle 2 Jahre erfolgen.

In jedem Betrieb ist es notwendig, ausreichendes Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu stellen (§ 25 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1). Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens.

Wozu dient eine Gefährdungsbeurteilung?

Alle Arbeitsplätze müssen auf eventuelle Gefährdungen untersucht werden. Diese sind in einer Gefährdungs-beurteilung schriftlich zu erfassen.

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen dient dazu, bestehende Schwachstellen zu erkennen und um rechtzeitig Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen zu können.

Die Mitarbeiter sollten einbezogen werden, da sie aufgrund ihrer Erfahrungen wichtige Hinweise zu Gefahren und Belastungen am Arbeitsplatz geben können.

Bei der Entwicklung von Maßnahmen zum Arbeitsschutz sollte der Rat von Fachleuten eingeholt werden, um optimale und kostengünstige Lösungen herbeizurufen.

Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung notwendig?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist notwendig...

- …als erste Analyse der Arbeitsplätze

- …in regelmäßigen Abständen, insbesondere bei Änderungen von Vorschriften

- …wenn Einrichtungen wesentlich erweitert oder umgebaut werden

- …vor Anschaffung neuer Maschinen und Produktionsausrüstungen

- …nach dem Auftreten von Arbeitsunfällen, Beinaheunfällen und Erkrankungen

Arbeitsschutz Blog

Arbeitssicherheit einfach erklärt

Tauchen Sie ein in die Welt der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes mit unserem informativen Expertenblog. Hier teilen unsere erfahrenen Fachberater ihr umfangreiches Wissen und bieten Ihnen wertvolle Einblicke. Von aktuellen Themen und Herausforderungen bis hin zu praxisnahen Tipps finden Sie hier alles, was Sie für eine effektive Umsetzung der Arbeitssicherheit im Betrieb benötigen.

Neu im Thema?
Unser Artikel "Arbeitssicherheit einfach erklärt" bietet Ihnen einen umfassenden Einstieg. Erfahren Sie mehr über:
  • Grundlagen und Bedeutung der Arbeitssicherheit
  • Gesetzliche Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten
  • Praktische Umsetzung im Betrieb (z.B. Gefährdungsbeurteilung, PSA, Erste Hilfe)

Die neuesten Fachartikel zum Arbeitsschutz

Kostenlose Vorlagen und Checklisten

Profitieren Sie von unserer Expertise und nutzen Sie unsere kostenlosen Downloads für Ihre Arbeitssicherheit im Betrieb. Wir stellen Ihnen praxiserprobte Vorlagen, Checklisten und Muster zur Verfügung, die Ihnen bei der Umsetzung von Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen helfen. 

Muster - Unternehmensrichtlinie  Alkohol-Cannabis - illegale Suchtmittel:

Deckblatt - Muster- Unternehmensrichtlinie Alkohol und legale - illegale Drogen.docx

Handreichung zum
Homeoffice:

Handreichung-zum-Homeoffice--exkulpa-gmbh

Leitfaden zu Hygienemaßnahmen / Gefährdungsbeurteilung:

Leitfaden-zu-Hygienemaßnahmen--exkulpa-gmbh

Vorlage zur Bestellung betrieblicher Ersthelfer


Muster - Unternehmensrichtlinie  Alkohol-Cannabis - illegale Suchtmittel:

Deckblatt - Muster- Unternehmensrichtlinie Alkohol und legale - illegale Drogen.docx

Handreichung zum
Homeoffice:


Handreichung-zum-Homeoffice--exkulpa-gmbh

Leitfaden zu Hygienemaßnahmen / Gefährdungsbeurteilung:

Leitfaden-zu-Hygienemaßnahmen--exkulpa-gmbh

Ihre Ansprechpartnerin für den Arbeitsschutz

Haben Sie Fragen zum Arbeitsschutz oder möchten Sie mehr über die exkulpa und unseren Beratungsansatz erfahren? Kontaktieren Sie unsere Expertin für Arbeitssicherheit im Betrieb und vereinbaren Sie ein kostenloses erstes Beratungsgespräch, um Ihren Bedarf zu ermitteln. 

Antonia Janßen

Antonia Janßen
Sicherheitsingenieurin

Ihre Ansprechpartnerin für den Arbeitsschutz

Haben Sie Fragen zum Arbeitsschutz oder möchten Sie mehr über die exkulpa und unseren Beratungsansatz erfahren? Kontaktieren Sie unsere Expertin für Arbeitssicherheit im Betrieb und vereinbaren Sie ein kostenloses erstes Beratungsgespräch, um Ihren Bedarf zu ermitteln. 

Antonia Janßen

Antonia Janßen
Sicherheitsingenieurin

>