Fachkraft für Arbeitssicherheit: NRW, bundesweit & in Ihrer Region
Als qualifizierte externe Fachkraft für Arbeitssicherheit stehen wir Ihnen bundesweit und speziell in Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen und der Minimierung von Unfallrisiken zur Seite.
Sicherheit im Betrieb – Ihre Basis für nachhaltigen Erfolg
Arbeitssicherheit ist kein bürokratisches Muss, sondern Ihr strategischer Erfolgsfaktor.
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Sie bereits ab dem ersten Mitarbeitenden zur sicherheitstechnischen Betreuung.
Wie diese konkret aussieht, legt die DGUV Vorschrift 2 fest – mit klaren Modellen zur Umsetzung.
Viele Unternehmen tun sich schwer, diesen Standard effizient und professionell zu etablieren.
Das gilt besonders in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen mit hoher industrieller Dichte.
Die Lösung: eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie erhalten gesetzeskonformen Arbeitsschutz, der funktioniert – ohne internen Aufwand, aber mit maximaler Wirkung. Ob Sie in Köln, Düsseldorf oder einer anderen Stadt in NRW ansässig sind, wir unterstützen Sie vor Ort.
Leistungen unserer Arbeitssicherheit Experten im Überblick
Typische Herausforderungen für Unternehmer beim Thema Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Betreuung stellt viele Unternehmen vor komplexe Herausforderungen. Häufig stellt sich die Frage: Soll eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt oder ein externer Dienstleister beauftragt werden?
Herausforderungen bei der sicherheitstechnischen Betreuung
Als Geschäftsführer müssen Sie die Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) erfüllen und gleichzeitig einen reibungslosen Betriebsablauf gewährleisten. Die Integration der Sifa-Betreuung in bestehende Prozesse wirft dabei viele Fragen auf: Wie lassen sich die vorgeschriebenen Einsatzzeiten effektiv nutzen? Welche Betreuungsform ist wirtschaftlich sinnvoll? Wie kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit optimal zur Unfallprävention beitragen?
Die Folge: Die Komplexität der sicherheitstechnischen Anforderungen führt oft zu Unsicherheit bei der Umsetzung. Viele Unternehmen entscheiden sich daher für die professionelle Unterstützung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit – wir bieten Ihnen die passende Lösung für Ihre individuelle Situation.
Kommt Ihnen das bekannt vor?
Die sicherheitstechnische Betreuung ist der Schlüssel zu einem gesetzeskonformen Arbeitsschutz. Nutzen Sie unsere Expertise als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für ein sicheres Arbeitsumfeld in Ihrem Unternehmen. Vereinbaren Sie jetzt Ihr Beratungsgespräch.
So werden Sie durch unsere Sifa-Profis unterstützt
Profitieren Sie von der Expertise unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) für einen ganzheitlichen betrieblichen Arbeitsschutz.
Risikoanalyse & Mängelerfassung
Unsere qualifizierten Sicherheitsfachkräfte führen eine systematische Erfassung und Bewertung aller arbeitsschutzbedingten Risiken in Ihrem Unternehmen durch. Mit modernsten Analysemethoden identifizieren wir potenzielle Gefährdungen, prüfen bestehende Schutzmaßnahmen und entwickeln betriebsindividuelle Lösungen zur Optimierung Ihrer Arbeitssicherheit.
Ihr Mehrwert: Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstanalyse, um die Effektivität Ihrer aktuellen sicherheitstechnischen Betreuung zu überprüfen. Unsere erfahrenen Berater zeigen Ihnen Optimierungspotenziale auf und entwickeln passgenaue Lösungsvorschläge für Ihren nachhaltigen Arbeitsschutz.
Gefährdungsbeurteilung & Unfallauswertung
Unsere Arbeitsschutz Experten der exkulpa führen eine ganzheitliche Analyse aller Arbeitsbereiche in Ihrem Unternehmen durch. Mit hoher Präzision identifizieren und bewerten wir potenzielle Gefährdungen am Arbeitsplatz, entwickeln wirksame Präventionsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter und nehmen ggfs. fundierte Unfallauswertungen vor.
Ihr Mehrwert: Durch die regelmäßige Analyse sowie die Auswertung von Unfallberichten unterstützen wir Sie bei der nachhaltigen Reduzierung von Unfallrisiken und der Stärkung Ihrer Präventionskultur.
Sicherheitsstrategien
Unsere Arbeitssicherheit Experten entwickeln ein individuelles Sicherheitskonzept, das perfekt auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten ist. Durch eine systematische Analyse aller betrieblichen Prozesse schaffen wir die Basis für einen ganzheitlichen Arbeitsschutz.
Ihr Mehrwert: Mit einem durchdachten Sicherheitskonzept schaffen Sie ein rechtssicheres Fundament für Ihren Arbeitsschutz, sondern etablieren auch eine nachhaltige Sicherheitskultur in Ihrem Unternehmen.
Online-Unterweisung Ihrer Mitarbeiter
Das Arbeitsschutzgesetz (§12 ArbSchG) verpflichtet Sie als Arbeitgeber zur jährlichen Sicherheitsunterweisung Ihrer Mitarbeiter. Diese Unterweisung ist für alle Beschäftigten verpflichtend und muss dokumentiert werden.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie bei einer unkomplizierten Umsetzung. Ob für Büroarbeitsplätze, Werkstätten oder Produktionsbereiche - unsere digitale Lösung ermöglicht eine flexible und rechtskonforme Durchführung der Unterweisung.
- Zeitlich und örtlich flexible Durchführung
- Optimierte betriebliche Prozesse
- Automatische Dokumentation
- Rechtssichere Umsetzung
Ausbildung zu Sicherheitsbeauftragten und Präsenzschulungen
Das Arbeitssicherheitsteam der exkulpa bietet Ihnen bedarfsgerechte Schulungslösungen für einen optimalen Arbeitsschutz. Das Kernstück unseres Angebots: Die kompakte Qualifizierung zum Sicherheitsbeauftragten - angepasst auf Ihre betrieblichen Anforderungen in einem intensiven 6-Stunden-Seminar.
Neben digitalen Lernformaten führen unsere qualifizierten Sicherheitsfachkräfte auch persönliche Unterweisungen bei Ihnen durch. Diese erfüllen alle relevanten Punkte des Arbeitsschutzgesetzes (§12 ArbSchG) und werden individuell auf Ihre Unternehmenssituation abgestimmt.
Ihr Mehrwert: Mit unserem dualen Schulungskonzept - digital oder in Präsenz - gewährleisten wir nicht nur die Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten, sondern etablieren auch eine nachhaltige Sicherheitskultur in Ihrem Betrieb.
Beratung zu Betriebsanlagen
Als externe Arbeitssicherheitsexperten begleiten wir Sie bei allen sicherheitstechnischen Aspekten Ihrer Betriebsanlagen - von der Planungsphase über die Installation bis zum laufenden Betrieb. Durch frühzeitige Integration von Arbeitsschutzmaßnahmen optimieren wir die Sicherheit Ihrer technischen Einrichtungen nachhaltig.
Ihr Mehrwert: Mit unserer präventiven Anlagenberatung vermeiden Sie kostspielige Nachbesserungen und gewährleisten von Beginn an einen sicheren und effizienten Anlagenbetrieb.
Betriebsanweisungen
Unsere Profis aus der Arbeitssicherheit erstellen auf Wunsch rechtssichere und praxisnahe Betriebsanweisungen für alle sicherheitsrelevanten Bereiche Ihres Unternehmens. Durch die systematische Erfassung aller Arbeitsabläufe gewährleisten wir eine vollständige und gesetzeskonforme Dokumentation.
Ihr Mehrwert: Mit unseren passgenauen Betriebsanweisungen schaffen Sie nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch klare Handlungsvorgaben für Ihre Mitarbeiter. Dies minimiert Unfallrisiken und optimiert Ihre Arbeitsabläufe.
Gefahrstoffmanagement
Unsere Sifa-Experten unterstützen Sie bei der systematischen Erfassung und Bewertung aller Gefahrstoffe in Ihrem Unternehmen. Durch eine fundierte Analyse der arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen entwickeln wir individuelle Schutzkonzepte für Ihre Mitarbeiter.
Ihr Mehrwert: Mit unserem professionellen Gefahrstoffmanagement minimieren Sie nicht nur gesundheitliche Risiken, sondern schaffen auch Rechtssicherheit bei der Handhabung gefährlicher Stoffe.
Ist Ihr Unternehmen wirklich gut geschützt?
Kostenlose Analyse für mehr Sicherheit
Nutzen Sie unsere kostenfreie Review, um potenzielle Risiken in Ihrem Unternehmen frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Unsere Experten überprüfen Ihre aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und bieten maßgeschneiderte Empfehlungen zur Verbesserung Ihrer Arbeitsschutzstandards. Ergreifen Sie die Initiative und sichern Sie sich einen Wettbewerbsvorteil durch verbesserte Arbeitsbedingungen für Ihre Mitarbeiter.
Unsere Experten führen eine gründliche Bedarfsanalyse durch, um festzustellen, welche arbeitssicherheitsrechtlichen Vorschriften für Ihr Unternehmen relevant sind. Unternehmer haften persönlich, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigen. Wir behalten Ihre Sicherheit im Auge.
Wenn bereits eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist, prüft unser exkulpa Team, ob die Leistungen fachgerecht sind und Sie unternehmerisch entlasten, d.h. ob Ihre Investition auch wirklich ihrem Wert entspricht.
Auf Wunsch erhalten Sie nach der Übermittlung der Analyseergebnisse zu Ihrem Unternehmen ein unverbindliches Angebot. Damit können Sie Ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen und möglicherweise sogar Kosten senken.
Profitieren Sie von der Expertise unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Heben Sie die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen auf ein neues Niveau – mit qualifizierten Sicherheitsfachkräften (Sifas), die wissen, worauf es ankommt. Dank praxiserprobten Lösungen reduzieren sie gezielt Gefährdungen und schaffen eine sichere, produktive Arbeitsumgebung. Hierzu bieten wir Ihnen mit Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen lokale Expertise und schnelle Vor-Ort-Betreuung.
Individuelle Betreuung mit kostenfreier Sicherheitsanalyse
Die sicherheitstechnische Betreuung durch unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit passt sich flexibel an Ihre betrieblichen Abläufe an. Im kostenfreien Erstgespräch analysieren wir Ihre bestehenden Arbeitsschutzmaßnahmen und ermitteln den exakten Betreuungsbedarf nach DGUV Vorschrift 2. Diese bedarfsorientierte Herangehensweise gewährleistet eine effektive und wirtschaftliche Umsetzung Ihrer gesetzlichen Pflichten.
Moderne sicherheitstechnische Betreuung mit digitaler Expertise
Unsere Experten verbinden fundierte Beratung mit einem digitalem Arbeitsschutzmanagement. Sie profitieren von digital-gestützter Betreuung, innovativen Online-Tools und jederzeitigem Zugriff auf Ihre Dokumente. Diese Kombination optimiert Ihre Arbeitssicherheit und stärkt die Sicherheitskultur in Ihrem Unternehmen.
Wirtschaftlichkeit durch Outsourcing
Die Betreuung durch unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit verbessert Ihre Kostenstruktur und entlastet Ihre internen Ressourcen. Durch die professionelle sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG gewährleisten wir die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben bei maximaler Wirtschaftlichkeit. Dies ermöglicht Ihnen die volle Konzentration auf Ihr Kerngeschäft.
Bedarfsgerechte Schulung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit
Unsere qualifizierten Sicherheitsfachkräfte bieten maßgeschneiderte Schulungskonzepte für Ihren betrieblichen Arbeitsschutz. Von der digitalen jährlichen Unterweisung bis zur Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten - wir kombinieren fachliche Expertise mit flexiblen Lernformaten. Diese effektive Wissensvermittlung erfüllt alle gesetzlichen Mindestanforderungen und integriert sich optimal in Ihre Betriebsabläufe.
Optimierte Betriebsabläufe durch professionelle Sifa-Betreuung
Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit implementiert die technischen, organisatorischen und personenbezogenen (TOP) Schutzmaßnahmen effizient in Ihren Arbeitsalltag. Diese systematische Integration der sicherheitstechnischen Umstände verbessert nicht nur die Arbeitsbedingungen, sondern steigert auch nachweislich die Produktivität und Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter.
Rechtskonforme Betreuung
Als Arbeitssicherheit Experten der exkulpa gewährleisten die kontinuierliche Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsschutz. Durch regelmäßige fachliche Unterstützung und aktuelle Beratung zu rechtlichen Entwicklungen stärken wir Ihre Position als verantwortungsbewusster Arbeitgeber und sichern die Compliance Ihres Unternehmens nachhaltig ab.
Kosten für die individuelle Arbeitsschutzbegleitung in Ihrem Unternehmen

Die fachliche Unterstützung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit wird individuell nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 ermittelt. Da jedes Unternehmen unterschiedliche Begebenheiten hat, können wir keine pauschalen Preise nennen.
Der Umfang Sicherheitsbetreuung durch unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit wird gemäß DGUV Vorschrift 2 bestimmt. Diese unterscheidet zwischen der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung. Die entsprechenden Kosten ergeben sich aus den konkreten Vorgaben dieser Vorschrift und werden individuell nach den Anforderungen Ihres Betriebs ermittelt.
Für maximale Planungssicherheit bieten wir Ihnen ein transparentes Flatrate-Modell an. Dies umfasst die komplette sicherheitstechnische Betreuung durch unsere qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit zu einem festen monatlichen Preis - inklusive regelmäßiger Begehungen, Dokumentation und Beratung.
So erhalten Sie eine gesetzeskonforme Sifa-Unterstützung ohne versteckte Kosten und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Faktoren zur Kostenberechnung Ihrer
sicherheitstechnischen Betreuung
Ihr einfacher Weg zur umfassenden sicherheitstechnischen Betreuung
Schritt 1: Unverbindliche Kontaktaufnahme über uns Anfrageformular
Starten Sie den Weg zu Ihrer sicherheitstechnischen Betreuung mit einer unverbindlichen Kontaktaufnahme über unser Anfrageformular. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenfreien Sicherheitsanalyse, die Ihnen einen umfassenden Einblick in den Status Ihrer betrieblichen Arbeitssicherheit gibt.
Schritt 2: Kostenfreies Erstgespräch inkl. Gratis-Sicherheitsanalyse - vor Ort oder online
Im persönlichen Gespräch - wahlweise vor Ort oder digital - analysiert unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit Ihre bestehenden Schutzmaßnahmen und erläutert die Möglichkeiten der sicherheitstechnischen Betreuung nach ASiG.
Schritt 3: Maßgeschneidertes Angebot passend zu Ihrem individuellen Bedarf
Basierend auf Ihrer spezifischen Situation erstellen wir ein individuelles Angebot. Dies garantiert Ihnen volle Transparenz und Planungssicherheit bei den Kosten in Ihrer Situation.
Schritt 4: Professionelle und sofortige Umsetzung
Nach Ihrer Zustimmung beginnt unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit umgehend mit der Implementierung des vereinbarten Betreuungskonzepts. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung nachhaltiger Arbeitsschutzstrategien, damit Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Ihre Erstberatung zur sicherheitstechnischen Versorgung - kostenfreies Kennenlernen
Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Erstgespräch mit einem unserer Arbeitssicherheitsexperten - telefonisch, digital oder direkt bei Ihnen vor Ort!
FAQs - Häufige Fragen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
In unseren FAQs haben wir die wichtigsten Informationen zur gesetzlich vorgeschriebenen Betreuung nach ASiG für Sie zusammengestellt. Für individuelle Anliegen zu Ihrer sicherheitstechnischen Betreuung stehen wir Ihnen selbstverständlich auch persönlich zur Verfügung - nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine speziell ausgebildete Person, die Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften und Maßnahmen zur Arbeitssicherheit unterstützt. Hierbei kann es sich um einen internen, ausgebildeten Mitarbeiter oder eine externe Fachkraft handeln.
Die Hauptaufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die Unterstützung des Unternehmers in den Fragen des Arbeitsschutzes. Sie berät bei der Planung, der Beschaffung und beim Einsatz von Betriebsanlagen, Arbeitsmitteln, Schutzausrüstung und der Gestaltung der Arbeitsplätze.
Die Arbeitsstätten werden von der Fachkraft regelmäßig begangen. Festgestellte Mängel werden dem Unternehmer mitgeteilt und Vorschläge zur Abhilfe gemacht. Arbeitsunfälle werden untersucht und Vorschläge zur Verhütung unterbreitet. Die Fachkraft weist auch darauf hin, dass die Beschäftigten die Anforderungen des Arbeitsschutzes einhalten.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann ein eigener Mitarbeiter mit ausreichenden Qualifikationen sein oder eine externe Fachkraft.
Zum Verständnis: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht der Sicherheitsbeauftragte!
Gemäß §6 des Arbeitssicherheitsgesetzes hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit folgende Aufgaben:
1.
a) der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
b) der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
c) der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
d) der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
e) der Beurteilung der Arbeitsbedingungen
2.
die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen,
3.
die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit:
a) die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,
b) auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
c) die Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen,
4.
Darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.
Gemäß §10 ASiG arbeiten Arbeitsmediziner / Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit im betrieblichen Gesundheitsschutz eng zusammen.
In § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) wird keine Mindestmitarbeiterzahl genannt! Darin heißt es:
(1) Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf
1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,
2. die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft,
3. die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen,
4. die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der nach § 13 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen in Fragen des Arbeitsschutzes.
Dies bedeutet, dass bereits ab einem einzigen Mitarbeiter eine Bestellung der Sicherheitsfachkraft vorzunehmen ist.
Die Berufsgenossenschaften haben spezifische Vorschriften für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" § 2 nach § 14 ASiG festgelegt sind:
(1) Der Unternehmer hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben schriftlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu bestellen. Der Unternehmer hat dem Unfallversicherungsträger auf Verlangen nachzuweisen, wie er die Verpflichtung nach Satz 1 erfüllt hat.
(2) Bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten richtet sich der Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nach Anlage 1.
(3) Bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten gelten die Bestimmungen nach Anlage 2.
(4) Abweichend von den Absätzen 2 und 3 kann der Unternehmer nach Maßgabe von Anlage 3 bzw. Anlage 4 ein alternatives Betreuungsmodell wählen, wenn er aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist und die Zahl der Beschäftigten bis zu ... (Konkrete Regelungen des jeweiligen UVT einsetzen; Anlage 3: Obergrenze 50; Anlage 4: 10) … beträgt.
Das bedeutet, dass eine Sicherheitsfachkraft oder ein alternatives Betreuungsmodell ab dem ersten Beschäftigten erforderlich ist.
Ihre Ansprechpartnerin beim Thema
Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Antonia Janßen
Sicherheitsingenieurin
Ihre Ansprechpartnerin für den Arbeitsschutz
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Antonia Janßen
Sicherheitsingenieurin











